Strom Zerbst: Aus für Halogen- und Leuchtstofflampen
Weirere Leuchtmittel müssen nach der EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe entsorgt werden. Diese Annahmestellen gibt es in Zerbst.

Zerbst - Die LED-Technologie ist weiter auf dem Vormarsch. Kompaktleuchtstofflampen (ohne integriertes Vorschaltgerät) wurden im Februar 2023 bereits verbannt. Nun zieht der Bund weitere Lampen aus dem Verkehr. Seit dem 25. August sind T8- und T5-Leuchtstofflampen betroffen, seit dem 1. September nun auch Hoch- und Niedervolt-Halogenlampen. Doch was bedeutet das für die Bürger in der Zerbster Region?
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Herkömmliche Glühlampen (wie auch Halogen-Glühlampen) gehören in den Restmüll, da sie nicht unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetze (ElektroG) fallen. Anders sieht das bei den Leuchtstoffröhren aus. Diese müssen separat entsorgt werden.

Kaufland und toom als Annahmestellen
Die Stadt Zerbst sagt dazu auf Anfrage der Volksstimme: „Beim Kauf einer neuen Lampe können die alten Lampen in der Regel kostenfrei im Baumarkt beziehungsweise Handel abgegeben werden.“ In den kommunalen Gebäuden und Einrichtungen der Stadt gäbe es keine größeren Restbestände an Halogen- oder Leuchtstofflampen. Sie seien in zahlreichen Büros verbaut, würden nun entsprechend der EU-Richtlinie nicht mehr verbaut und durch „äquivalente LED-Lampen ersetzt“, sobald sie nicht mehr funktionieren.
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Tatsächlich können im regionalen Handel mitunter alte Lampen abgegeben werden. Etwa bei der Kaufland-Filiale an der Alten Brücke. Die Unternehmenssprecherin Alisa Götzinger erklärt: „Kunden sowie Nicht-Kunden können ihre defekten oder alten Leuchtmittel an der Kundeninformation unserer Filiale in Zerbst zurückgeben.“
Die Kunden müssten hierzu auch keine neuen Leuchtmittel kaufen. Die bei Kaufland zurückgegebenen Leuchtmittel würden von einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb entsorgt, so Götzinger weiter.

Auch die regionalen Baumärkte fungieren mitunter als Annahmestelle. Einer davon ist toom in der Coswiger Straße. Kunden können dort „jederzeit - entsprechend der gesetzlichen Regelungen - Leuchtstoffröhren, LED-Lampen und Energiesparlampen abgegeben“, erklärt Daria Ezazi, Sprecherin des Unternehmens.
Jedoch sind Baumärkte nicht per se zur Annahme verpflichtet. Der Raiffeisen-Markt in der Albert-Kloß-Straße etwa nimmt keine Leuchtmittel an. Man habe selbst ausreichend Lampen, die entsorgt werden müssen. Diese würde das Unternehmen bei den Anhalt-Bitterfelder Kreiswerken abgeben. Und das empfehle man auch den Kunden, heißt es im Gespräch mit der Volksstimme.
Die Kreiswerke erklären auf Anfrage der Volksstimme: „Leuchtstoffaltbestände können im Rahmen der Öffnungszeiten jederzeit bei uns abgegeben werden.“ Dabei gäbe es auch keine Mengenbegrenzung, betont Niederlassungsleiterin Heike Schrader. Die Restbestände würden bei den Kreiswerken gelagert und die vollen Container anschließend vom Entsorgungsunternehmen Larec aus Brand-Erbisdorf abgeholt.
Größere Mengen bei Kreiswerken abgeben
Ein Problem mit illegaler Entsorgung im Falle der Leuchtstofflampen, die nun entsorgt werden müssen, habe es bisher noch nicht gegeben. Doch es gäbe ein anderes Problem: „Im Hausmüll finden sich häufig Lithium-Batterien“, sagt Schrader. Diese seien nicht nur umweltschädlich, sondern stellen auch eine erhöhte Brandgefahr dar, betont sie.