1. Startseite
  2. >
  3. Lokalsport
  4. >
  5. Gardelegen
  6. >
  7. Lockerungen für den Vereinssport im Altmarkkreis Salzwedel

Sportpolitik Lockerungen für den Vereinssport im Altmarkkreis Salzwedel

Die Sportler der Region können ab Sonnabend wieder ein weiteres Stück aufatmen und Trainingsqualität hinzugewinnen. Da mit dem heutigen Tage der Inzidenzwert in der Corona-Pandemie den fünften Werktag in Folge unter der 100er-Grenze liegt, verliert die „Bundes-Notbremse“ ihre Wirksamkeit.

Von Thomas Koepke Aktualisiert: 20.5.2021, 07:15
Schon bald kann auch die Herrenmannschaft des SSV 80 Gardelegen (Fußball-Verbandsliga) das Training wieder aufnehmen.
Schon bald kann auch die Herrenmannschaft des SSV 80 Gardelegen (Fußball-Verbandsliga) das Training wieder aufnehmen. Foto: Thomas Koepke

Salzwedel - Allerdings profitieren die Sportler der Region nicht schon morgen von den dann geltenden Regelungen, sondern erst am Sonnabend.

Gruppen von 25 Sportlern sind nun wieder erlaubt

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat am 7. Mai 2021 mit der 12. Landesverordnung neue Freiräume für das Sporttreiben in den Vereinen bei Inzidenzwerten unter 100 geschaffen. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100, gelten für den jeweiligen Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt die folgenden Regelungen.

Paragraf 8 der 12. Landesverordnung beschreibt die wesentlichen zulässigen Sportangebote wie folgt:

1. kontaktfreier Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

2. Sportbetrieb von Berufssportlern.

3. Sportbetrieb von Kaderathletinnen und Kaderathleten, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1 oder Nachwuchskader 2 eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes oder einem Landeskader eines Landesfachverbandes des LSB Sachsen-Anhalt e.V. angehören sowie Schüler der Eliteschulen des Sports.

4. Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien in Gruppen bis höchstens 25 Personen, einschließlich des Trainers.

Besonders im Blickfeld der Sportler und Vereine der altmärkischen Region steht dabei natürlich der Punkt 4. Bei Inzidenzwerten unter 100 bedeutet das für Sportvereine im Klartext, dass im Freien in Gruppen bis zu 25 Personen (einschließlich des Trainers) unabhängig vom Alter trainiert werden kann! Somit können auch die Erwachsenen wieder aufatmen und trainieren. Das wird vor allem die Frauen- und Herrenmannschaften im Fußball freuen, die nun endlich ihr Training in der Gruppe wieder aufnehmen können.

Die Trainer des in Punkt 4 zugelassenen Sportbetriebes in Gruppen bis höchstens 25 Personen müssen einen Anwesenheitsnachweis führen. Das heißt, zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen sind der Vor- und Familienname, die vollständige Anschrift, die Telefonnummer sowie der Zeitraum und der Ort des Aufenthalts der Teilnehmenden in Textform zu erheben.

Trainer müssen negative Tests vorweisen

Die Trainer selbst dürfen die Sportstätte allerdings nur nach einer Testung mit negativem Testergebnis betreten. Die Trainer müssen ihre Bescheinigungen oder den Selbsttest bei einer Vor-Ort-Kontrolle auf Verlangen der zuständigen Gesundheitsbehörde vorlegen.

Neben Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen das Corona-Virus verfügen (14 Tage nach vollständiger Impfung), sind auch Genesene von der Testpflicht ausgenommen. Als Genesener gilt derjenige, bei dem die positive Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Ein vollständiger Impfschutz oder die überstandene Infektion muss dort, wo eine Testpflicht vorgeschrieben ist, schriftlich oder in digitaler Form nachgewiesen werden.

Auch beim Individualsport wird weiter gelockert. So können dann die Freizeitaktivitäten auch wieder in die späten Abend- und Nachtstunden verlegt werden, da die bei einer Inzidenz von über 100 angeordnete Ausgangssperre ebenfalls entfällt.