Finanzministerium winkt bei ehemaliger Zuckerfabrik in Hecklingen ab "Jeder kann sich herrenlose Liegenschaft aneignen"
Die ehemalige Zuckerfabrik in Hecklingen ist herrenlos. Nachdem der letzte Eigentümer der Immobilie sich aus dem Grundbuch austragen ließ, gehört das Objekt aktuell niemandem. Auch der Staat winkte ab.
Hecklingen l Die ehemalige Zuckerfabrik in Hecklingen ist ohne einen Eigentümer. Der letzte Besitzer des Areals plante eine Kinderspielstadt aus der ehemaligen Fabrik zu machen. Abgeschreckt wurde der Investor dann offenbar von einer bevorstehenden Forderung des Abwasserzweckverbandes über rund 350 000 Euro.
In der Folge trennte sich der letzte Eigentümer von dem Grundstück und ließ sich aus dem Grundbuch austragen. Doch was wird nun aus der Immobilie, die mit ihren zwei Schornsteinen das Ortsbild von Hecklingen wesentlich prägt?
Hat das Land Sachsen-Anhalt Interesse an dem Objekt? Eine Nachfrage beim dafür zuständigen Finanzministerium bringt Klarheit. Dort heißt es: "Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Landesbetrieb LIMSA, hat im Jahr 2008 seinen Eigentumsverzicht zu einem Grundstück in Hecklingen, Staßfurter Straße 5 mit einer Gesamtfläche von zirka 30 000 Quadratmetern erklärt."
Grundsätzlich, so die Fachleute des Finanzministeriums, kann ein Grundstückseigentümer auf sein Eigentum verzichten. "In seiner gesetzlichen Abfolge hat der Gesetzgeber den Umgang mit herrenlosen Grundstücken im Paragraf 928 Bundesgesetzbuch eingehend normiert. Demgemäß steht einem Grundstückseigentümer das Recht zu, auf sein Eigentum zu verzichten, indem dieser seine Willenserklärung über den Verzicht auf sein Grundstückseigentum gegenüber dem Grundbuchamt erklärt und dieser Verzicht im Grundbuch eingetragen wird. In der Folge ist das Grundstück fortan herrenlos", teilt Birgitt Pötzsch von der Pressestelle des Finanzministeriums mit.
In der Folge kann der Fiskus des Bundeslandes sich das Grundstück aneignen. Doch das Land muss die Immobilie nicht übernehmen. "Soweit Landesbedarf an dem herrenlosen Grundstück besteht, wird das Aneignungsrecht des Fiskus durch den Landesbetrieb BLSA ausgeübt und das Grundstück in die Verwaltung des bedürftigen Ressorts abgegeben", teilt die Pressestelle mit.
Doch was wird nun aus dem herrenlosen Grundstück? "Wenn kein Landesbedarf besteht, entscheidet der Landesbetrieb BLSA, ob das Aneignungsrecht nach Beteiligung der Gemeinde an einen Erwerber abgetreten wird oder ob auf das Aneignungsrecht verzichtet wird. Für den Fall des Verzichts erklärt auch der Landesfiskus seinen Verzicht auf Aneignung gegenüber dem Grundbuchamt. Dann kann sich jeder Dritte die herrenlose Liegenschaft aneignen", heißt es aus dem Finanzministerium. Jeder Privatmann, der sich für das Areal interessiert, kann es sich demnach aneignen. Allerdings hat die Sache einen kleinen Haken. Denn auch wenn die ehemalige Zuckerfabrik aktuell herrenlos ist, dürften ihr Belastungen anhaften, wie die Fachleute sagen.
Interessant würde die drei Hektar große Fläche in der Kleinstadt wohl erst wieder werden, wenn beispielsweise die Forderungen des Abwasserzweckverbandes verjähren. In diesem Fall könnte ein neuer Eigentümer die Fläche vielleicht kostenfrei übernehmen.
Die Stadt Hecklingen hat kaum Interesse an der Immobilie, bestätigt der Bürgermeister. In der Stadt besitzt die Verwaltung selbst ausreichend Immobilien, die sich in einem ähnlichen Zustand wie die Zuckerfabrik befinden. Momentan ist kaum Geld für den Abriss verfallener Immobilien vorhanden. Nur noch im absoluten Notfall wendet die klamme Kommune Geld dafür auf.
Aufmerksam könnten aber Grundstücksentwickler auf die Zuckerfabrik werden. Vielleicht war die Idee von der Spielstadt gar nicht so schlecht und kann unter anderen Voraussetzungen in der Zukunft doch noch umgesetzt werden, hofft auch der Bürgermeister.