1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Kriminalität: 40-Jähriger nach Schüssen vor Gericht in Untersuchungshaft

Kriminalität 40-Jähriger nach Schüssen vor Gericht in Untersuchungshaft

Die Polizei suchte mit Fahndungsfoto nach ihm. Nun hat sich nach den Schüssen am Landgericht Bielefeld der Tatverdächtige gestellt. Der Mann wurde noch am Freitag dem Haftrichter vorgeführt.

Von dpa 28.02.2025, 11:15
Justizbeamte stehen im Innenhof des Amtsgerichts Bielefeld, wo ein Tatverdächtiger nach Schüssen am Landgericht dem Haftrichter vorgeführt wurde.
Justizbeamte stehen im Innenhof des Amtsgerichts Bielefeld, wo ein Tatverdächtiger nach Schüssen am Landgericht dem Haftrichter vorgeführt wurde. Guido Kirchner/dpa

Bielefeld - Nach den Schüssen in der Nähe des Landgerichts Bielefeld sitzt der 40-jährige Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Ein Richter habe den Haftbefehl wegen vierfachen versuchten Mordes in Vollzug gesetzt, teilte die Polizei mit. Der beschuldigte Deutsch-Serbe habe sich vor Gericht wie zuvor schon bei der Polizei nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Am Mittwoch waren unmittelbar nach einem Verhandlungstag um die Tötung eines Profiboxers Schüsse in der Nähe des Gerichtsgebäudes gefallen. Dabei wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft vier Männer verletzt - darunter der 63-jährige Vater und der Bruder des Mannes, der als mutmaßlicher Mörder des Profiboxers vor Gericht steht.

Bei dem Tatverdächtigen im aktuellen Fall handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um einen Bruder des getöteten Profiboxers. Er hatte sich am späten Donnerstagabend in Begleitung seines Anwalts bei der Polizei gestellt. Zum möglichen Motiv der Tat machten die Ermittler keine Angaben. Der Anwalt des 40-Jährigen war am Freitag zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Schüsse vor einem Jahr in der Innenstadt

Der ehemalige Profiboxer Besar Nimani war im März 2024 in der Bielefelder Innenstadt erschossen worden. Um seine Tötung war es am Mittwoch vor Gericht gegangen, bevor die Schüsse wenige Meter entfernt vom Gerichtsgebäude fielen. 

Durch die Schüsse wurden nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft vier Männer verletzt. Sie sind 23, 25, 25 und 63 Jahre alt und zum Teil Angehörige oder Nahestehende des im Prozess angeklagten 34-jährigen Mannes. Alle vier Personen, die bei der Tat verletzt worden waren, seien auf dem Weg der Besserung, sagte eine Polizeisprecherin. Nach Angaben von Staatsanwalt Veit Walter ist der Zustand aller Verletzten stabil. 

Die Ermittler suchten per Fahndungsaufruf und Foto nach dem Verdächtigen, bevor er sich mit seinem Anwalt bei der Polizei stellte. Eine mögliche Tatwaffe wurde nach Polizei-Angaben inzwischen gefunden. Weitere Angaben dazu machten die Ermittler nicht.

Anklage wegen heimtückischen Mordes

In dem seit Ende Januar laufenden Prozess um den Tod des ehemaligen Profiboxers Nimani steht ein 34-Jähriger vor dem Landgericht. Die Anklage wirft ihm einen heimtückischen Mord vor. Nach einem zweiten Tatverdächtigen wird weiterhin international gefahndet. 

Das Motiv für die Schüsse in der Bielefelder Fußgängerzone vor rund einem Jahr ist bis heute offen. Zum Tatvorwurf und möglichen Hintergründen hat sich der Angeklagte bislang nicht geäußert. Der Prozess soll am Dienstag (4.3.) fortgesetzt werden. Ein für Freitag geplanter Verhandlungstag war kurzfristig abgesagt worden. Der Prozess findet unter hohen Sicherheitsauflagen statt. 

Bereits vor über zehn Jahren Schüsse

Bereits im August 2013 war auf Nimani geschossen worden. Der damalige Profiboxer sowie sein Bruder und ein Freund (32) wurden durch Schüsse aus einer Pistole verletzt. Dem war ein Streit in einem Imbiss in der Bielefelder Innenstadt vorausgegangen. Der 32-Jährige hatte dabei dem späteren Schützen eine Flasche gegen den Kopf geschlagen. 

Das Landgericht Bielefeld verurteilte einen damals 45-jährigen Mann aus Bielefeld unter anderem wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu 18 Monaten Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil, nachdem die Anwälte der Opfer Revision eingelegt hatten, weil sie von einem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen waren. Die Richter aber sahen eine Notwehrhandlung des Schützen. Zu Recht, wie der BGH entschied.