Abschiebung islamistischer Gefährder mit Gesetz vereinbar
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat keine Bedenken gegen die Abschiebung sogenannter Gefährder, denen ein Terroranschlag in Deutschland zugetraut wird. Die Regelung im Aufenthaltsgesetz sei mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilten die Richter. Die Regelung ermöglicht es den Innenministerien, Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit "zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr" in einem beschleunigten Verfahren abzuschieben.