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Verfassungsklage AfD-Fraktion klagt gegen Regelung für Juristenausbildung

Die AfD ruft zu unterschiedlichsten Fragen Thüringens Verfassungsgericht an. Im jüngsten Fall geht es um die Juristenausbildung im Freistaat.

Von dpa Aktualisiert: 21.03.2025, 12:35
AfD-Fraktion will Juristenausbildung überprüfen lassen
AfD-Fraktion will Juristenausbildung überprüfen lassen Hannes P Albert/dpa

Erfurt - Die AfD-Landtagsfraktion ruft zur Überprüfung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes den Verfassungsgerichtshof des Landes an. Es gehe um einen Passus, der die Zulassungen zum juristischen Vorbereitungsdienst regelt, geht aus einer Mitteilung der AfD-Fraktion hervor. Nach ihrer Ansicht erlauben die Regelungen in dem Gesetz, „angehenden Juristen die Ausbildung im Referendariat zu verweigern, wenn diese bestimmte politische Überzeugungen vertreten, welche die Regierung über den Verfassungsschutz als extremistisch einstufen lässt“.

Thüringens Verfassungsschutz stuft die AfD im Freistaat seit mehreren Jahren als erwiesen rechtsextrem ein und beobachtet die Partei. 

Keine Zulassung beim Agieren gegen das Grundgesetz

Im Gesetzestext heißt es unter anderem, abgesehen von nicht bestanden Prüfungen könne eine Zulassung zum Referendariat auch dann versagt werden, wenn ein Kandidat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt oder eine solche Strafe nicht getilgt sei. Nicht zugelassen werden sollen auch Kandidaten, „die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig sind“. 

Der Justizpolitiker der AfD-Fraktion, Sascha Schlösser, erklärte, aus Sicht seiner Fraktion führe die Regelung „faktisch zu einem Berufsverbot für Bewerber mit "falscher" politischer Meinung“. Sie verstoße damit gegen das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf freie Berufswahl. Es dürfe in einem Rechtsstaat nicht sein, „dass Kritikern der Regierungspolitik durch Gesetze derart einfach der Juristenberuf verwehrt werden kann“.