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Kriminalität Anklage nach rassistischen Gesängen

Nach dem Singen eines rechtsradikalen Texts zu einem Partyhit auf einem Schützenfest wurden Strafverfahren eingeleitet. Zwei Jugendliche sehen sich nun womöglich bald einem Richter gegenüber.

Von dpa 17.07.2024, 13:59
Wegen des Singens eines rassistischen Texts zum Partylied „L'amour toujours“ von Gigi D'Agostino hat die Staatsanwaltschaft zwei Jugendliche angeklagt. (Symbolfoto)
Wegen des Singens eines rassistischen Texts zum Partylied „L'amour toujours“ von Gigi D'Agostino hat die Staatsanwaltschaft zwei Jugendliche angeklagt. (Symbolfoto) Friso Gentsch/dpa

Oldenburg/Löningen - Wegen des Singens eines rassistischen Texts zum Partylied „L'amour toujours“ von Gigi D'Agostino hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg zwei Jugendliche wegen Volksverhetzung angeklagt. Die beiden sollen am 20. Mai auf dem Schützenfest in Löningen-Bunnen (Landkreis Cloppenburg) auf die Melodie des Lieds die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ skandiert haben, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte. 

Gegen drei weitere Beschuldigte stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein, weil ihnen nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte, dass sie ebenfalls volksverhetzende Parolen gerufen hatten, wie es hieß. 

Die beiden Angeklagten müssen sich nun vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Cloppenburg verantworten, sofern das Gericht die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet wird. Verhandlungen gegen Jugendliche finden in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Austritte aus Schützenverein

Der Fall wurde öffentlich bekannt, weil Ausschnitte des Gesangs in einem Video aufgenommen und über soziale Medien verbreitet wurden. Die Berichterstattung darüber fand bundesweite Beachtung. Zeugen zeigten den Vorfall bei der Polizei an. 

Mehrere Mitglieder, die im Verdacht stehen, das Lied gesungen zu haben, traten danach aus dem Schützenverein aus, um weiteren Schaden von dem Verein abzuwenden. Der Vereinsvorstand hatte sich von den Gesängen distanziert und eine Aufarbeitung angekündigt.

In der Folge wurden viele Strafverfahren wegen des Singens dieser rassistischen Parolen bei Partys und Volksfesten in Niedersachsen und Bremen eingeleitet. Das Landeskriminalamt Niedersachsen zählte allein bis Ende Mai 28 Fälle. Erstmals hatte ein entsprechender Vorfall auf der Nordseeinsel Sylt für bundesweite Empörung gesorgt.