Aufgespießt Anklage gegen den Weihnachtsmann
Disput mit einem Vierjährigen wird zum Fall für die Justiz.

Der Weihnachtsmann – ein gütiger alter Herr mit sanftem Wesen, der sogar unartige Kinder nur mit mildem Tadel zur Ordnung ruft? Von wegen! Ein gefährlicher Zeitgenosse sei der Bärtige gewesen, der 2024 auf dem Weihnachtsmarkt in Stralsund Dienst getan hat. Meint nicht nur eine junge Mutter, deren vierjähriger Sohn zum Opfer geworden sein soll. Sondern auch die Staatsanwaltschaft, die den Geschenkebringer nun wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt hat.
Dabei hat der Kleine angefangen. So stand damals im Polizeibericht, dass der Vierjährige dem Rauschebart die Zunge herausgestreckt habe. Auf dessen Frage, warum er so frech ist, habe der Kleine geantwortet: „Du bist doof.“
Was folgte: Der Weihnachtsmann begab sich auf dünnes juristisches Eis. Er hätte ja sagen können: „Selber doof“; das hätte ihm vermutlich nur eine Anzeige wegen Beleidigung eingebracht. Aber er wischte dem Jungen über die Backe – mit einem Tannenzweig. Der war laut Anklage ein „gefährliches Werkzeug“, das den Jungen in Tränen ausbrechen ließ.
Apropos Ausbrechen: Das könnte der Weihnachtsmann bald sogar müssen, wenn er pünktlich wieder arbeiten will: Vier Jahre Haft drohen – und die Aussicht, die nächste Bescherung im Knast zu erleben.