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Aufgespießt Ehrlich und eingesperrt

Wer ganz gesetzestreu gefundene Sachen abgibt, landet möglicherweise im Gefängnis.

Von Siegfried Denzel 04.03.2025, 18:49
Die neue Wohnanschrift des ehrlichen Finders: Justizvollzugsanstalt Tonna.
Die neue Wohnanschrift des ehrlichen Finders: Justizvollzugsanstalt Tonna. Foto: dpa

Wer als ehrlicher Finder sein Fundstück bei der Polizei abgeben will, sollte es mit der Ehrlichkeit tunlichst nicht übertreiben. Das dürfte ein 34-Jähriger nach seinen Erlebnissen auf dem Erfurter Hauptbahnhof all seinen Zeitgenossen raten – wenn er denn mal wieder auf freiem Fuß ist.

Denn er sitzt nun hinter Schloss und Riegel, nachdem er bei der Bundespolizei einen herrenlosen Rucksack abgegeben hatte. Der vermeintliche Eigentümer nämlich, der ihm das Gepäckstück „nur ganz kurz“ zum Aufpassen anvertraut hatte, war nicht mehr zurückgekommen. Ein kurzer Blick hinein offenbarte: Klamotten und wohl auch ein paar Wertsachen waren es durchaus wert abgegeben zu werden. Was er dann auf dem Bahnhofsrevier der Bundespolizei auch tat.

Er hätte aber daran denken sollen, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Dummerweise hatte der Polizeicomputer den Vermerk gespeichert, dass der 34-Jährige wegen Körperverletzung eigentlich „brummen“ sollte. Also klickten noch an Ort und Stelle die Handschellen, und er wurde ins Gefängnis Tonna eingeliefert. Strafnachlass wegen Ehrlichkeit gab’s übrigens nicht ...