Aufgespießt Gerichtsurteil: Wann Hähne nicht mehr krähen dürfen
Behörden-Order vergattert Tierhalter zu hohen Investitionen

Recht auf freie Meinungsäußerung? Ja schon, aber nur nach 6 Uhr morgens und vor 22 Uhr abends. So urteilte das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder: Wenn in Wohnblocks in jener Zeit schon die „Zimmerlautstärke“ verbindlich ist, haben auch Hähne zu nachtschlafener Zeit den Schnabel zu halten.
Allerdings war den Richtern klar, dass das krähende Federvieh sich kaum um Uhrzeiten schert – und bei illegalem „Kikeriki!“ auch nicht wegen Missachtung der Justiz belangt werden kann. Also vergatterten sie die Besitzer: Wenn sie ihnen nicht den Hals umdrehen wollen, müssen sie ihre Dezibel-Schleudern nachts in einen schalldichten Raum sperren.
Das Urteil sprach sich schnell bis ins baden-württembergische Siegelsbach herum, wo Hahn Fridolin Nachbarn seit langem um Schlaf und Nerven bringt. So hat das Ordnungsamt entschieden: Brandenburgisches Recht gilt auch im Südwesten. So bringt Fridolins Herrchen den Schreihals nun jeden Abend zu einem Nachbarn, der schon einen isolierten Stall sein eigen nennt – zumindest so lange, bis er für seinen Hahn einen eigenen Verschlag der Stille hat. Kostet zwar mehr als 2000 Euro – aber was tut man nicht alles für seine Lieblinge.