Aufgespießt Müssen Kater Rundfunkbeitrag zahlen?
Einem Stubentiger flatterte ein Gebührenbescheid ins Haus.

Fernsehabende gehören für viele Hauskatzen zum ganz normalen Alltag. Wenn Herrchen oder Frauchen „Tatort“ oder „heute journal“ schauen, springen sie hoch aufs Sofa, um sich Streicheleinheiten abzuholen. Und dabei, so die glasklare Schlussfolgerung der als „Beitragsservice“ getarnten Gebühreneinzugszentrale, können Stubentiger auch fernsehen. Also sollen sie dafür auch zahlen!
So flatterte nun Kater Moritz im schwäbischen Rietheim-Weilheim prompt eine Gebührenrechnung ins Haus. Samt dezentem Hinweis, was dem Kater mit dem beim Beitragsservice hinterlegten Namen „Moritz Günter Hübschen“ im Falle der Nichtzahlung droht ...
Dass dieser Name eine Kombination aus Kater und Herrchen war, könnte Licht in die Bürokratie-Posse bringen: Günter Hübschen hatte aus einer Laune heraus eine Internetseite „Kater Moritz“ angelegt – mit seinem Namen im Impressum. Daraus könnte der Beitragsservice begierliche Schlüsse gezogen haben ... Also Vorsicht, wenn Tierfreunde ihren Lieblingen Websites widmen – das könnte Rechnungen auslösen. Die im Falle von Moritz aber nicht beglichen werden müssen, wie die Einzugszentrale inzwischen kulant mitteilte.