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  7. Skurril: Weihnachtsbaum-Spende einer Kita endet vor Gericht

Religionsfreiheit & Hausfriedensbruch Gärtner stellt Weihnachtsbaum vor Kita auf - 3.000 Euro Strafe

Knallhartes Urteil des Amtsgerichts Hamburg.

Von Siegfried Denzel Aktualisiert: 21.11.2024, 15:26
Weihnachtsbaum vor dem Kindergarten – macht 3.000 Euro Strafe.
Weihnachtsbaum vor dem Kindergarten – macht 3.000 Euro Strafe. Urteil vom Amtsgericht Hamburg gefällt.                Foto: Image/Funke Foto Services

Da könnte ja jeder daherkommen, einfach einen Weihnachtsbaum vor dem Kindergarten aufstellen – und damit das pädagogische Konzept der Erzieherinnen kaputtmachen. Deshalb soll ein Gärtner 3.000 Euro Strafe zahlen, wie das Amtsgericht Hamburg entschieden hat.

Religionsfreiheit: Konflikt wegen Weihnachtsbaum

Denn das Team der Einrichtung „Mobi“ hatte im Dezember 2023 entschieden: Ein geschmückter Christbaum verletze die Religionsfreiheit – kein Kind solle mit seinem Glauben ausgeschlossen werden.

Für den Chef einer Gartenbaufirma unverständlich: Er stellte des Nachts einfach einen geschmückten Baum auf den Kita-Hof. Klitzekleines Rechtsproblem: Die Einrichtung ist umfriedet, er hatte für sein Tun eine unverschlossene Zauntür geöffnet.

Hausfriedensbruch: Weihnachtsbaum beschlagnahmt

Damit erfüllte die Weihnachtsbaum-Spende den Straftatbestand des Hausfriedensbruches; die Polizei rückte an und beschlagnahmte das Corpus delicti. Damit ist es wohl der erste Weihnachtsbaum, der in die Kriminalstatistik eingeht.