Religionsfreiheit & Hausfriedensbruch Gärtner stellt Weihnachtsbaum vor Kita auf - 3.000 Euro Strafe
Knallhartes Urteil des Amtsgerichts Hamburg.
Da könnte ja jeder daherkommen, einfach einen Weihnachtsbaum vor dem Kindergarten aufstellen – und damit das pädagogische Konzept der Erzieherinnen kaputtmachen. Deshalb soll ein Gärtner 3.000 Euro Strafe zahlen, wie das Amtsgericht Hamburg entschieden hat.
Religionsfreiheit: Konflikt wegen Weihnachtsbaum
Denn das Team der Einrichtung „Mobi“ hatte im Dezember 2023 entschieden: Ein geschmückter Christbaum verletze die Religionsfreiheit – kein Kind solle mit seinem Glauben ausgeschlossen werden.
Für den Chef einer Gartenbaufirma unverständlich: Er stellte des Nachts einfach einen geschmückten Baum auf den Kita-Hof. Klitzekleines Rechtsproblem: Die Einrichtung ist umfriedet, er hatte für sein Tun eine unverschlossene Zauntür geöffnet.
Hausfriedensbruch: Weihnachtsbaum beschlagnahmt
Damit erfüllte die Weihnachtsbaum-Spende den Straftatbestand des Hausfriedensbruches; die Polizei rückte an und beschlagnahmte das Corpus delicti. Damit ist es wohl der erste Weihnachtsbaum, der in die Kriminalstatistik eingeht.