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Auslieferung Generalstaatsanwaltschaft verteidigt Auslieferung von „Maja“

Eine Person aus der linken Szene wird nach Ungarn ausgeliefert. Die Behörden agieren dabei eilig. Kritik daran hält an.

Von dpa Aktualisiert: 03.07.2024, 18:52
Generalstaatsanwaltschaf weist Vorwürfe an Auslieferung zurück. (Archivbild)
Generalstaatsanwaltschaf weist Vorwürfe an Auslieferung zurück. (Archivbild) Florian Schuh/dpa

Berlin - Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat die Kritik an der Auslieferung eines Menschen aus der linken Szene für einen Prozess in Ungarn zurückgewiesen. Die Person sei nicht trotz Kenntnis der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts ausgeliefert worden, sagte die stellvertretende Behördenleiterin Simone Herbeth im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. „Die Auslieferung war abgeschlossen, bevor die Entscheidung aus Karlsruhe bei uns eingegangen ist“, so die Leitende Oberstaatsanwältin. 

Garantien aus Ungarn bekommen 

Die Behörde habe auch keine Informationen dazu gehabt, dass die Verteidigung eine einstweilige Verfügung gegen die Auslieferung anstrebe, so Herbeth. Zugleich betonte sie, dass das Berliner Kammergericht der Auslieferung erst zugestimmt hätte, nachdem Ungarn bestimmte Garantien gegeben habe. Demnach gibt es die Zusage, dass die Person bei einer Verurteilung ihre Haftstrafe verbüßen kann. Zudem dürften deutsche Diplomaten die Bedingungen der Untersuchungshaft jederzeit kontrollieren. 

Die 23-jährige in Jena geborene Person, die sich selbst als non-binär identifiziert und in der linken Szene als „Maja“ bekannt ist, ist in der Nacht zum 28. Juni nach Ungarn ausgeliefert worden. Die Behörden dort werfen ihr vor, seit 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, deren Ziel es gewesen sein soll, Sympathisanten der extremen Rechten anzugreifen. „Maja“ wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und saß in Sachsen in Haft. Die Bundesanwaltschaft ermittelt deswegen ebenfalls gegen „Maja“. Aufgrund des Auslieferungsersuchens aus Ungarn stellte sie ihr Verfahren zurück. 

Schnelle Auslieferung mit Hubschrauber

Nachdem Ungarn die geforderten Garantien gegeben hat, habe das Kammergericht Berlin am Donnerstagnachmittag der Auslieferung zugestimmt, die die Generalstaatsanwaltschaft beantragt hatte. Diese wurde in Windeseile mit einem Hubschrauber vollzogen. Ab 6.50 Uhr befand sich die Person laut Herbeth „nicht mehr auf deutschem Hoheitsgebiet“, sondern in Österreich. Damit habe die Generalstaatsanwaltschaft nicht mehr reagieren können auf die Entscheidung der Karlsruher Richter. 

Diese haben die Auslieferung untersagt - allerdings erst am Freitagvormittag. Kritiker reden von einer „Nacht und Nebel-Aktion“. Laut Staatsanwältin Herbeth wählte die sächsische Polizei als Transportmittel einen Hubschrauber wegen möglicher Sicherheitsrisiken etwa durch Störungen aus der linken Szene.

Weiter Kritik von Grünen und Linken 

Für die Fraktionen von Linke und Grünen blieb unverständlich, warum die Auslieferung mit einer derartigen Eile vollzogen wurde, ohne die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts im Eilverfahren abzuwarten. „Die Behörden haben hier bewusst Tempo gemacht, um einen erwartbaren Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichts zuvorzukommen“, meinte der rechtspolitische Sprecher der Linken, Sebastian Schlüsselburg. Die Grünen verwiesen vor allem auf die Gefahren für „Maja“ angesichts dessen, dass Ungarn „ein offen queerfeindlicher Staat“ sei. 

Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) äußerte sich bislang nicht zu dem Vorgang. Schlüsselburg forderte sie auf, Stellung zu beziehen. Er kündigte an, den Fall am Donnerstag in der Sitzung des Abgeordnetenhauses erneut zu thematisieren.