Film Berlinale: Berlin gegen Reiseverbot für iranische Regisseure
Das Reiseverbot für zwei iranische Regisseure zu Berlinale sorgt für Proteste. Auch der Berliner Senat setzt sich für die Betroffenen ein.
Berlin - Nach der Berlinale hat auch Berlins Landesregierung Meinungs- und Reisefreiheit für zwei iranische Regisseure eines Wettbewerbsfilms zur Berlinale gefordert. „Die Berlinale steht wie kein zweites internationales Filmfestival für das Thema Menschenrechte“, sagte Senatskanzleichef Florian Graf am Freitag der dpa in Berlin. Dies zeige sich bei der Vielfalt der gezeigten Beiträge und der Menschen, die am Festival teilnehmen. „Ich verurteile das vom iranischen Regime verhängte Einreiseverbot für die Filmemacher Maryam Moghaddam und Behtash Sanaeeha, die bei der Präsentation ihres Wettbewerbsfilms „My Favourite Cake“ nicht dabei sein können.“
Graf verwies darauf, den beiden drohe wegen ihrer Arbeit sogar ein Gerichtsverfahren. Er appellierte an die Bundesregierung, sich für eine Reisegenehmigung einzusetzen.
Am Donnerstag hatte die Berlinale auf das Reiseverbot für Moghaddam und Sanaeeha hingewiesen. Die Pässe seien konfisziert worden, ihnen drohe wegen ihrer Arbeit als Künstler ein Gerichtsverfahren. Carlo Chatrian und Mariette Rissenbeek forderten als Leitungsduo des Festivals die iranischen Behörden auf, „die Pässe zurückzugeben und alle Beschränkungen aufzuheben, die Maryam Moghaddam und Behtash Sanaeeha daran hindern, im Februar nach Berlin zu reisen“.
Das Drama „Keyke mahboobe man“ („My Favourite Cake“) soll im Wettbewerb der Berlinale laufen, die am 15. Februar beginnt. Es geht um eine Frau in der iranischen Hauptstadt Teheran, die ihren Wünschen entgegen den Erwartungen der Gesellschaft nachgehen möchte. Moghaddam und Sanaeeha hatten bereits 2021 ihren Film „Ballad of a White Cow“ im Wettbewerb gezeigt.
Im November 2023 war die berühmte iranische Schauspielerin Hanieh Tavassoli von einem Gericht zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Tavassoli und weitere Kolleginnen gerieten im Zuge der Protestwelle im Herbst 2022 ins Fadenkreuz der Justiz, da sie sich mit der Frauenbewegung solidarisiert hatten. Ihnen wurde seitdem neben kurzfristigen Inhaftierungen auch ein Arbeitsverbot durch das Kultusministerium verhängt.
Auslöser der Proteste war der Tod der jungen iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini im September 2022. Sie war von der Sittenpolizei verhaftet worden, weil unter ihrem Kopftuch ein paar Haarsträhnen zu sehen waren. Sie starb in Polizeigewahrsam.