Protestaktion Brandenburger Tor beschmiert – Freispruch für Aktivistinnen
Erst besprühen Klimaaktivisten das Wahrzeichen der Hauptstadt bei einer Protestaktion mit Farbe, zwei Monate später kommt es zur nächsten Farbattacke. Sachbeschädigung war das aber nicht.
Berlin - Nach einer Farbattacke auf das Brandenburger Tor mit Pinseln sind zwei Aktivistinnen der Klimaschutzgruppe Letzte Generation vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen worden. Die Aktion im November 2023 war aus Sicht des Amtsgerichts Tiergarten kein Versuch, das Erscheinungsbild des Berliner Wahrzeichens „nicht nur vorübergehend zu verändern“.
Eine Reinigungsfirma habe die Farbe innerhalb von etwa 30 Sekunden entfernen können. Der Freispruch erfolge aus Sachgründen – „nicht, weil ich die Aktion gutheiße“, sagte die Vorsitzende Richterin Kerstin Stoppa.
Angeklagt waren die prominente Klimaaktivistin Lilli Gomez und eine Studentin. Die Frauen hatten zugegeben, mit Pinseln eine Sandsteinsäule des Brandenburger Tors mit oranger Farbe bestrichen zu haben. Beide hatten allerdings erklärt, sie hätten gewusst, dass zuvor in dem Bereich ein Graffitischutz aufgetragen worden sei. Zudem sei eine Reinigungsfirma am Tor gewesen. Ihre Aktion sei ein „symbolischer Protest“ gewesen, sie hätten „nichts beschädigt“.
Staatsanwalt plädiert auf Geldstrafen
Der Staatsanwalt hatte auf Schuldsprüche und auf Geldstrafen plädiert. Im Fall von Gomez forderte er 180 Tagessätze zu je zehn Euro (1.800 Euro) und für die mitangeklagte Studentin 150 Tagessätze zu je zehn Euro. Gegen die 24-jährige Gomez verlangte der Staatsanwalt wegen früherer Verurteilungen im Zusammenhang mit Protestaktionen unter anderem wegen Nötigung, Widerstands und Sachbeschädigung die höhere Strafe.
Das Gericht folgte mit dem Freispruch dem Antrag der Verteidigerinnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bereits am 17. September 2023 hatten mehrere Mitglieder der Klimagruppe Letzte Generation mit präparierten Feuerlöschern orange Farbe an das symbolträchtige Wahrzeichen in Berlin-Mitte gesprüht. Dabei soll ein geschätzter Gesamtschaden von etwa 115.000 Euro entstanden sein. In Strafverfahren um diese Aktion kam es bereits zu mehreren Schuldsprüchen.