Lernen aus der Pannenwahl Bröchler sieht sich nicht mehr als König ohne Land
Berlins Landeswahlleiter hat immer wieder angemahnt, er brauche mehr Kompetenzen. Dafür wird das Landeswahlgesetz überarbeitet. Bisher ist er ganz zufrieden.

Berlin - Landeswahlleiter Stephan Bröchler sieht die Reform der Wahlorganisation in Berlin auf einem guten Weg. Als nächster entscheidender Schritt gilt die Überarbeitung des Landeswahlgesetzes. Er befürworte den inzwischen vorliegenden Gesetzesentwurf nachdrücklich, sagte Bröchler bei einer Anhörung im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses.
Der Verwaltungswissenschaftler hat sein Amt im Oktober 2022 übernommen. Zuvor war er Mitglied der Expertenkommission, die nach der Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl im September 2021 aufarbeiten sollte, warum es in Berlin zu zahlreichen schweren Pannen gekommen war.
Experten hatten eine Stärkung des Landeswahlleiters gefordert
Neben der Schaffung eines Landeswahlamtes und festen Stellen in den Bezirkswahlämtern ging es den Experten nicht zuletzt um die Rolle des Landeswahlleiters selbst.
Bröchler hatte mehrfach kritisiert, er sei ein „König ohne Land“, habe also nicht die nötigen Befugnisse, um bei Bedarf ausreichend in die Wahlorganisation eingreifen zu können. Diese Sorgen teilt er inzwischen nicht mehr. „Aus meiner Sicht sind die zentralen Handlungsempfehlungen der Expertenkommissionen in der Novelle aufgenommen worden“, sagte er über den Gesetzentwurf.
Die Rolle des Landeswahlleiters sei ein wichtiger Faktor - mit Blick auf die Fehler 2021 und auf die Schlüsselfunktion bei der Reform der Wahlorganisation, erklärte Bröchler. In dem Gesetzentwurf stehe ausdrücklich, dass er unabhängig sei, weisungsfrei handle und seine Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnehme.
Festgeschrieben werde dort auch ein Vortragsrecht beim Regierenden Bürgermeister. Klar geregelt sei in dem Entwurf außerdem die Zusammenarbeit zwischen Landeswahlamt und Landeswahlleiter.
Der Landeswahlleiter soll kein Sonnenkönig sein
Aus Bröchlers Sicht ist das ein entscheidender Punkt, um Organisationschaos zu verhindern - genau wie die Klarstellung, dass die Hauptverwaltung den Landeswahlleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen habe.
In seinem Fazit äußerte er sich zufrieden: „Der Landeswahlleiter ist kein König ohne Land mehr“, sagte Bröchler. Er sei aber auch kein Sonnenkönig, der nach Gusto entscheiden könne, wie er sein Landesamt führt und wie er mit den Bezirken umgeht.