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Restitution Bund gibt Nazi-Raubkunst-Gemälde von Carl Blechen zurück

Carl Blechen war ein wichtiger Maler des 19. Jahrhunderts. Hitler wollte ihn in seinem „Führermuseum“ ausstellen. Ein während der Nazi-Zeit geraubtes Gemälde ist nun zurückgegeben worden.

Von dpa Aktualisiert: 21.08.2024, 17:35
In der Lost Art-Datenbank werden internationale Such- und Fundmeldungen von NS-Raubkunst veröffentlicht (Archivbild).
In der Lost Art-Datenbank werden internationale Such- und Fundmeldungen von NS-Raubkunst veröffentlicht (Archivbild). Marijan Murat/dpa

Berlin - Ein in der Nazi-Zeit geraubtes Gemälde von Carl Blechen geht an seine rechtmäßigen Besitzer zurück. Das teilte die Kunstverwaltung des Bundes mit. Das Bild „Das Mühlental bei Amalfi“ gehörte einst Edgar Moor (1912–1994). Er war der Neffe zweier jüdischer Brüder, deren Kunstsammlung in Berlin von den Nazis geraubt wurde.

Infolge der Novemberpogrome 1938 nahmen sich die Brüder Arthur und Eugen Goldschmidt das Leben. Ihr Neffe und Erbe Edgar Moor, der ebenfalls jüdisch war, emigrierte über Johannesburg in die Vereinigten Staaten. Die Kunstsammlung blieb in der Wohnung seiner Onkel, wo sie im Juli 1942 von der Gestapo beschlagnahmt wurde. 

Gemälde von Carl Blechen sollte ins „Führermuseum“

Carl Blechen (1798-1840), der aus Cottbus stammte und in Berlin starb, war neben Caspar David Friedrich einer der bedeutendsten deutschen Landschaftsmaler des 19. Jahrhunderts. Sein Gemälde „Das Mühlental bei Amalfi“ wurde zuletzt als Leihgabe des Bundes von der Stiftung Fürst-Pückler-Museum – Park und Schloss Branitz in Cottbus gezeigt. 

NS-Diktator Adolf Hitler wollte das Bild nach dem Zweiten Weltkrieg mit anderen Werken in einem „Führermuseum“ ausstellen. 1945 wurde es vermutlich aus dem sogenannten Führerbau gestohlen, wie die Kunstverwaltung des Bundes schreibt. Über die Münchner Kriminalpolizei gelangte es letztlich in den Besitz des Bundes.

Nun wurde das Gemälde an ein Familienmitglied der Familie Moor zurückgegeben, wie eine Sprecherin der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mitteilte. Der Empfänger sei der „personal representative“ nach US-amerikanischem Recht, eine Art Testamentsvollstrecker.

Die Restitution wurde durch Recherchen der Kunstverwaltung des Bundes und des von Kulturstaatsministerin Claudia Roth geförderten „OFP-Projektes“ am Brandenburgischen Landeshauptarchiv möglich. Dabei handelt es sich um Akten des Oberfinanzpräsidenten (OFP) - eine während der Nazi-Zeit aktive Finanzbehörde, die die Vermögen von als jüdisch oder „reichsfeindlich“ verfolgten Personen verwertete.