1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Terroristische Vereinigung: Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Hisbollah-Funktionär

Terroristische Vereinigung Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Hisbollah-Funktionär

Die libanesische Hisbollah ist im strafrechtlichen Sinne eine terroristische Vereinigung. Ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts mit dieser Feststellung ist jetzt rechtskräftig.

Von dpa 20.02.2025, 15:33
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen der Angeklagten bestätigt. (Archivbild)
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen der Angeklagten bestätigt. (Archivbild) Christian Charisius/dpa-Pool/dpa

Hamburg - Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Funktionärs der libanesischen Hisbollah zu fünfeinhalb Jahren Haft bestätigt. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hatte den 50-Jährigen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen. Eine Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte das Bundesgericht mit. 

Das Oberlandesgericht hatte am 28. Juni vergangenen Jahres als erstes deutsches Gericht festgestellt, dass die Hisbollah im strafrechtlichen Sinne eine terroristische Vereinigung im Ausland ist. Außerdem kam das Gericht zu der klaren Überzeugung, dass die beiden Angeklagten Mitglieder dieser Vereinigung waren.

Neben dem 50-jährigen Libanesen wurde ein 57 Jahre alter Deutsch-Libanese zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Mitangeklagte hatte keine Revision eingelegt, sein Urteil war nach Angaben der Pressestelle des Oberlandesgerichts bereits im Juli 2024 rechtskräftig geworden. 

Angeklagte bei verbotenem Verein in Bremen tätig

Die beiden Männer waren am 10. Mai 2023 in den niedersächsischen Landkreisen Aurich und Cuxhaven festgenommen worden. Der 50-Jährige betreute nach Überzeugung des Gerichts vor allem in Norddeutschland libanesische Vereine und gehörte der Hisbollah seit 2002 an. Über mehrere Jahre trat er regelmäßig als Prediger und „Reisescheich“ auf, so bei der 2022 verbotenen Al-Mustafa-Gemeinschaft in Bremen.

Der 57-Jährige war nach Überzeugung des Gerichts ebenfalls als Auslandsfunktionär der Hisbollah tätig. Er trat demnach 2004 der Vereinigung bei. Ab 2009 war er als Mitglied und ab 2012 Vorsitzender in der Al-Mustafa-Gemeinschaft aktiv. Beide Angeklagte hätten enge Beziehungen zum Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) unterhalten. Knapp einen Monat nach dem Urteil hatte das Bundesinnenministerium das IZH verboten.