1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Strafverfahren: Bundeswehr-Prozess: Bewährungsstrafen für vier Ex-Soldaten

Strafverfahren Bundeswehr-Prozess: Bewährungsstrafen für vier Ex-Soldaten

Vier ehemalige Soldaten der Bundeswehr sind im Amtsgericht Eckernförde verurteilt worden. Im Jahr 2022 sollen sie Einbrüche in Kasernen begangen und dabei Ausrüstung gestohlen haben.

Von dpa Aktualisiert: 11.04.2025, 16:28
Die Angeklagten und ihre Anwälte bei Prozessbeginn. (Archivbild)
Die Angeklagten und ihre Anwälte bei Prozessbeginn. (Archivbild) André Klohn/dpa

Eckernförde - Der Prozess gegen vier ehemalige Bundeswehr-Soldaten vor dem Amtsgericht Eckernförde geht mit drei Bewährungsstrafen und einer Jugendstrafe zu Ende. Das Urteil des Gerichts weicht damit erheblich von den Forderungen der Staatsanwaltschaft ab. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Für einen Diebstahl in besonders schwerem Fall sowie einen Diebstahl mit Waffen verurteilte das Gericht einen Angeklagten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Sein Mittäter bei diesen Delikten wurde wegen seines Alters zum Tatzeitpunkt nach Jugendstrafrecht verurteilt. Er wurde deshalb nur verwarnt, muss 160 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und bekommt eine Betreuungshilfe für ein Jahr.

Die anderen beiden Angeklagten wurden zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung und einem Jahr auf Bewährung verurteilt. „Wir gehen nur von Einbruchsdiebstahl aus und nicht von gewerbsmäßigem Handel“, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Durch die Diebstähle sei ein Schaden von „mehreren Zehntausend Euro“ entstanden.

Die Taten liegen drei Jahre zurück

Die Taten sollen sich zwischen dem 28. Januar und dem 22. Mai 2022 ereignet haben - in Kasernen in Alt Duvenstedt (Kreis Rendsburg-Eckernförde), Eckernförde und Seedorf (Landkreis Rotenburg) in Niedersachsen. Dabei sollen die Angeklagten unter anderem Digitalkameras, Spezialkopfhörer mit Sprechsatz, Kompasse, Funkgeräte und Ferngläser gestohlen haben. 

Durch den Weiterverkauf der Ausrüstung hätten sie sich eine Einnahmequelle verschaffen wollen, hatte die Staatsanwaltschaft erklärt. Für die beiden am schwersten belasteten Angeklagten hatte Staatsanwalt Lorenz Frahm Freiheitsstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten beziehungsweise zwei Jahren und drei Monaten gefordert - unter anderem auch wegen einer geplanten Brandstiftung in einer Kaserne. 

Für die beiden anderen Angeklagten forderte der Staatsanwalt Bewährungsstrafen von einem Jahr und fünf Monaten beziehungsweise einem Jahr und drei Monaten.

Verteidiger sprechen von „spätpubertären Fantasien“

Die Verteidiger der vier Angeklagten wiesen in ihren Plädoyers die Forderungen des Staatsanwalts als viel zu hart und unangemessen zurück. Es habe sich bei den Taten eher um „spätpubertäre Fantasien“ gehandelt, sagte ein Anwalt, eine Kollegin sprach von „nicht durchdachten Schnapsideen“. Vieles sei aus Frust über die Zustände bei der Bundeswehr entstanden. Alle Angeklagten hätten unter der langen Verfahrensdauer und der medialen Berichterstattung gelitten. 

Bei der Beweisaufnahme wurden zahlreiche Zeugen gehört und auch die Kommunikation der Angeklagten untereinander herangezogen: Chatnachrichten und Telefongespräche. 

Das Verfahren musste mehrfach unterbrochen werden, wegen Krankheiten der Angeklagten und am Anfang auch wegen eines Befangenheitsantrages gegen einen Schöffen. 

Staatsanwaltschaft prüft Rechtsmittel

Die Angeklagten hatten die meisten Vorwürfe gegen sie vor Gericht eingeräumt. In ihren Schlussworten erklärten sie, dass sie ihr Handeln bereuen und sich schämen. „Es wird garantiert nicht wieder vorkommen“, sagte einer der Angeklagten. 

Die Staatsanwaltschaft prüfe jetzt, ob sie Rechtsmittel einlege, sagte Staatsanwalt Frahm nach dem Urteil. Dazu ist jetzt eine Woche Zeit. Dabei spiele auch die „große Differenz zwischen der Anklage und dem Urteil“ eine Rolle, sagte Frahm.