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Vergehen im Wahlkampf Bürgermeisterwahl ungültig - Bad Gandersheim muss neu wählen

Hat Bad Gandersheims Bürgermeisterin Franziska Schwarz im Wahlkampf zu ihrer Wiederwahl die Neutralitätspflicht verletzt? Ja, sagen Gerichte. Das hat nun Folgen für die Stadt.

Von dpa Aktualisiert: 18.09.2024, 16:45
Amtsinhaberin Franziska Schwarz (SPD) hat nach Auffassung der Gerichte Wahlkampf- und dienstliche Termine nicht ausreichend getrennt. (Archivbild)
Amtsinhaberin Franziska Schwarz (SPD) hat nach Auffassung der Gerichte Wahlkampf- und dienstliche Termine nicht ausreichend getrennt. (Archivbild) Swen Pförtner/dpa

Bad Gandersheim - Die Bürgermeisterwahl von Bad Gandersheim ist ungültig. Die Berufung der Amtsinhaberin gegen ein entsprechendes Gerichtsurteil wurde nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg mit Beschluss vom Montag abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Göttingen verpflichtete den Stadtrat in einem Urteil Anfang März dazu, die Bürgermeisterwahl für ungültig zu erklären. Amtsinhaberin Franziska Schwarz (SPD) habe in den letzten Wochen des Wahlkampfes ihre Neutralitätspflicht verletzt. 

Die Stadt am Harzrand muss nun einen Termin für eine Neuwahl festlesen. Regulär würde die nächste Kommunalwahl in Bad Gandersheim 2026 stattfinden. Die Bürgermeisterin wollte sich zu der Entscheidung zunächst nicht äußern. „Ein Termin für die Wiederholung der Wahl ist durch den Rat der Stadt Bad Gandersheim zu bestimmen“, teilte eine Stadtsprecherin weiter mit. Neben Schwarz hatte auch der Rat der Stadt Bad Gandersheim Berufung eingelegt.

In dem Verfahren am Verwaltungsgericht Göttingen ging es um sogenannte Gespräche über den Gartenzaun, bei denen Schwarz als Bürgermeisterin alle 15 Ortschaften besuchte. Sie sei dabei nicht „offen als Privatperson und Wahlkämpferin in eigener Sache aufgetreten“, begründete das Gericht unter anderem seine Entscheidung. Zudem seien „erkennbar wahlkampfrelevante Themen zum Gegenstand gemacht“ worden. Das Oberverwaltungsgericht folgte dieser Argumentation. Für die Termine, die zeitlich nah an der Wahl stattfanden, habe es keinen Anlass gegeben, hieß es in einer Mitteilung.

Bürgermeisterin pochte auf Unschuld

Schwarz pochte darauf, dass es sich bei den Gesprächen um rein dienstliche Termine als Bürgermeisterin gehandelt habe. „Mit dem Urteil sehe ich meine Arbeit und meine Reputation als Bürgermeisterin in einer Weise beschädigt, die ich so nicht stehen lassen will“, sagte Schwarz nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes.

Schwarz vereinigte Ende September 2021 bei der Stichwahl um das Amt der Bürgermeisterin 57,27 Prozent der Stimmen auf sich. In der südniedersächsischen Kurstadt leben nach Behördenangaben etwa 11.000 Menschen.

Zweites Verfahren gegen Bürgermeisterin dauert an

Auch in einem zweiten Fall gibt es Ermittlungen gegen Schwarz. Im Zusammenhang mit der Insolvenz der Landesgartenschau in Bad Gandersheim ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Untreue gegen die bisherige Bürgermeisterin sowie gegen eine städtische Mitarbeiterin. Laut Staatsanwaltschaft gibt es in dem Verfahren noch keine neuen Erkenntnisse.

Anzeigen werfen den beiden Frauen den Angaben nach vor, der Trägergesellschaft der Landesgartenschau einen Kredit in Höhe von 700.000 Euro gewährt zu haben, bei dem bereits absehbar gewesen sei, dass er nicht zurückzuzahlen sei. Die Bürgermeisterin räumte bereits ein, dass bei der Vergabe des Kredits versehentlich der Stadtrat übergangen wurde. Die Trägergesellschaft der Landesgartenschau, die 2023 stattfand, hatte Ende März einen Insolvenzantrag gestellt. Nach Angaben des Insolvenzverwalters wurde am 31. Mai das Insolvenzverfahren eröffnet.