Landtag CDU fordert härtere Sanktionen für Arbeitsverweigerer
Magdeburg - Die CDU im Magdeburger Landtag hat schärfere finanzielle Sanktionen für arbeitsunwillige Bürgergeldbezieher gefordert. Es fehlten die Sanktionsmöglichkeiten, sagte Markus Kurze, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, am Donnerstag. „Ohne Druck keine Leistung“, betonte er.
Derzeit ist bei Pflichtverletzungen von Bürgergeldempfängern, etwa der Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebotes, eine Kürzung des Regelbedarfs um bis zu 30 Prozent möglich.
Die AfD hatte die Debatte beantragt. Nach Angaben des Abgeordneten Lothar Waehler sorgt die Erhöhung der Bürgergeld-Regelsätze zum Januar 2024 zu einer schwindenden Bereitschaft, im Niedriglohnbereich den Lebensunterhalt mit Arbeit zu bestreiten. Zudem befeuere die Erhöhung die Schwarzarbeit. Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar um gut zwölf Prozent.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sagte, dass die Erhöhung des Bürgergeldes die Unternehmen nicht aus der Pflicht entlasse, gute Löhne zu zahlen. Die Linken-Abgeordnete Monika Hohmann sprach sich daher für eine Erhöhung der Mindestlöhne aus. Susan Sziborra-Seidlitz (Grüne) stimmte dem zu und ergänzte, dass die Motivation zur Arbeit sich nicht nur aus monetären Anreizen speise. Ebenso forderte die SPD-Abgeordnete Heide Richter-Airijoki, beim Mindestlohn nachzusteuern.
Die Mindestlohnkommission hatte im Juni eine Erhöhung auf 12,82 Euro in zwei Schritten vorgeschlagen. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission bewerteten die Anhebung als zu niedrig, wurden aber überstimmt. Die Kommission ist besetzt mit jeweils drei Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern, zwei Wissenschaftlern und einer oder einem Vorsitzenden.