Berlin Cybergrooming - Haftstrafe wegen Kindesmissbrauchs
Berlin - In einem Fall von sogenanntem Cybergrooming ist ein 23-Jähriger zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Angeklagten am Mittwoch des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt sowie des Herstellens von Kinderpornografie schuldig. Der Mann habe auf eine Zehnjährige durch mehr als 1000 Chat-Nachrichten massiv eingewirkt, sie unter Versprechungen zu sexuellen Handlungen gedrängt und aufgefordert, Bilder sowie Videos davon an ihn zu schicken, begründete der Vorsitzende Richter. Eine frühere Strafe gegen den geständigen Angeklagten wurde in das Urteil einbezogen.
Als Cybergrooming wird das gezielte Ansprechen von Kindern im Netz zum Anbahnen sexueller Kontakte bezeichnet. Fünf Taten in der Zeit zwischen Oktober und November 2022 wurden dem Mann aus Berlin-Schöneberg zur Last gelegt. Der 23-Jährige soll laut Ermittlungen über eine Internet-Plattform den Kontakt zu dem Mädchen hergestellt und dann über Handy-Nachrichten fortgesetzt haben. Er habe der Zehnjährigen zwei Tablets in Aussicht gestellt und immer wieder Fotos gefordert - „mit und ohne Unterwäsche“ hieß es unter anderem in Chats, die im Prozess verlesen wurden. Eine acht Jahre alte Freundin der Zehnjährigen sei in zwei Fällen in die geforderten sexuellen Handlungen einbezogen worden.
Als der geständige Angeklagte den Kontakt zu dem Mädchen aufnahm, war bereits ein Prozess wegen ähnlicher Vorwürfe gegen den 23-Jährigen in Vorbereitung. Die in dem ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängte Strafe von einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung wurde nun einbezogen. Bei der verhängten Gesamtstrafe habe das Gericht berücksichtigt, dass sich der 23-Jährige seit November 2023 in einer Therapie befindet, sagte der Richter. Zudem habe er mit seinem Geständnis den Kindern eine Aussage im Prozess erspart.
Der 23-Jährige hatte erklärt, er habe sich zu Kindern und Jugendlichen hingezogen gefühlt. Seit er sich in einer Therapie befinde, sei das nicht mehr der Fall. Er habe begriffen, „dass es falsch war“.
Die Staatsanwältin hatte eine Gesamtstrafe von viereinhalb Jahren Haft gefordert. Der Verteidiger sprach sich für eine deutlich geringere Strafe aus, stellte aber keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.