Corona-Maßnahmen Demo-Auflagen - „Querdenken“-Initiator klagt gegen Berlin
Mitten in der Corona-Pandemie demonstrieren Tausende Menschen in Berlin gegen staatliche Vorschriften. Die Polizei schreitet ein. Jahre später beschäftigt das ein Gericht.
![Das Verwaltungsgericht beschäftigt sich mit einem Polizeieinsatz bei einer Demo gegen Corona-Maßnahmen. (Illustration)](https://bmg-images.forward-publishing.io/2025/02/13/61f60a6b-d6aa-422d-908a-fc691651b8e1.jpeg?w=1024&auto=format)
Berlin - Demonstranten ohne Masken und zu wenig Abstand der Menschen untereinander - wegen Verstößen gegen Auflagen löst die Berliner Polizei 2020 eine Demonstration gegen Corona-Maßnahmen mit Tausenden Menschen auf. Eine weitere wird stark eingeschränkt. Mehr als viereinhalb Jahre später beschäftigen die Polizeieinsätze am Donnerstag (10.00 Uhr) das Verwaltungsgericht Berlin. Eine Entscheidung des Gerichts wird noch am selben Tag erwartet.
„Querdenker“-Initiator Michael Ballweg klagt gegen das Land. Aus seiner Sicht waren die Vorschriften und das Einschreiten der Polizei am 1. August 2020 bei der Demonstration „Das Ende der Pandemie - Tag der Freiheit“ nicht rechtmäßig. Die Berliner Polizei hatte Auflagen erteilt: Die Demonstranten mussten einen Mund-Nasen-Schutz tragen und zwischen den Menschen musste ein Mindestabstand gewährleistet sein. Letztlich waren aber kaum Menschen mit Corona-Masken zu sehen, sodass die Polizei die Veranstaltung beendete.
Am 29. August 2020 demonstrierten erneut Tausende in Berlin gegen die Corona-Maßnahmen - der überwiegende Teil von ihnen friedlich. Eine Gruppe versuchte jedoch auf die Treppen des Reichstagsgebäudes zu gelangen - was deutschlandweit für Schlagzeilen sorgte. Ballweg gehörte damals zu den Veranstaltern, distanzierte sich aber von Krawallmachern und Rechtsextremisten vor Ort. Vor dem Verwaltungsgericht geht es nun auch um diese Demonstration sowie um das Verbot eines Protest-Camps.