Corona-Maßnahmen Demo-Auflagen - „Querdenken“-Initiator klagt gegen Berlin
Mitten in der Corona-Pandemie demonstrieren Tausende Menschen in Berlin gegen staatliche Vorschriften. Die Polizei schreitet ein. Jahre später beschäftigt das ein Gericht.
Berlin - Demonstranten ohne Masken und zu wenig Abstand der Menschen untereinander - wegen Verstößen gegen Auflagen löst die Berliner Polizei 2020 eine Demonstration gegen Corona-Maßnahmen mit Tausenden Menschen auf. Eine weitere wird stark eingeschränkt. Mehr als viereinhalb Jahre später beschäftigen die Polizeieinsätze am Donnerstag (10.00 Uhr) das Verwaltungsgericht Berlin. Eine Entscheidung des Gerichts wird noch am selben Tag erwartet.
„Querdenker“-Initiator Michael Ballweg klagt gegen das Land. Aus seiner Sicht waren die Vorschriften und das Einschreiten der Polizei nicht rechtmäßig. Ballweg hatte für den 1. August 2020 die Demonstration für „Querdenken 711“ unter dem Motto „Das Ende der Pandemie - Tag der Freiheit“ angemeldet.
Die Berliner Polizei genehmigte die Veranstaltung auf der Straße des 17. Juli mit Auflagen: Die Demonstranten mussten einen Mund-Nasen-Schutz tragen und zwischen den Menschen müsse ein Mindestabstand gewährleistet sein. Die Polizei berief sich auf das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit für die Teilnehmer.
Tausende drängen sich auf der Straße
Rund 20.000 Menschen zogen schließlich trotz steigender Infektionszahlen durch Teile von Berlin-Mitte. Trotz Hinweisen von Polizei und Veranstaltern waren aber kaum Menschen mit Corona-Masken zu sehen, sodass die Polizei schließlich einschritt und die Veranstaltung beendete.
Am 29. August 2020 demonstrierten erneut Tausende in Berlin gegen die Corona-Maßnahmen - der überwiegende Teil von ihnen friedlich. Eine Gruppe versuchte jedoch auf die Treppen des Reichstagsgebäudes zu gelangen - was deutschlandweit für Schlagzeilen sorgte.
Ballweg gehörte damals mit dem Protestzug „Berlin invites Europe“ zu den Veranstaltern. Der „Querdenken“-Initiator distanzierte sich aber von den Krawallmachern und Rechtsextremisten vor Ort.
„Querdenken“-Initiator zweifelt Vorgehen an
Vor dem Verwaltungsgericht geht es nun auch um diese Demonstration, weil Ballweg auch hier die Rechtmäßigkeit der Auflagen anzweifelt. Das gilt zudem für das Verbot eines Protest-Camps, das der „Querdenken“-Initiator für September 2020 plante.
Mit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 hatte sich die „Querdenken“-Bewegung von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus.