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Justiz Demo-Plakat gegen Höcke: Keine Weisung des Ministeriums

Immer wieder sind auf Demonstrationen Plakate mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“ zu sehen. Der Umgang mit dieser Aussage wird die Thüringer Justiz auch weiterhin im Einzelfall beschäftigen.

Von dpa 09.08.2024, 04:00
Solche Plakate und Transparente beschäftigen mitunter die Justiz. (Archivbild)
Solche Plakate und Transparente beschäftigen mitunter die Justiz. (Archivbild) Jan Woitas/dpa

Erfurt - Demonstranten, die mit einem Plakat gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke protestieren, müssen weiter mit Ermittlungen gegen sich rechnen. Das Justizministerium und die Generalstaatsanwaltschaft würden keine Anweisung an die einzelnen Staatsanwaltschaften im Freistaat geben, nach der die Aussage „Björn Höcke ist ein Nazi“ grundsätzlich als Werturteil einzustufen und damit zulässig sei, sagte ein Sprecher des Thüringer Justizministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Die Bewertung, ob ein bestimmtes Verhalten eine Straftat darstelle, müsse sich immer aus einer Einzelfallprüfung des konkreten Sachverhaltes ergeben. 

Ministerium zurückhaltend

Diese Prüfung sei zunächst den Staatsanwaltschaften und letztlich den Gerichten vorbehalten, deren Bewertung das Ministerium nicht vorgreife. „Die zu prüfenden Sachverhalte lassen sich außerdem in aller Regel nicht auf einen einzigen Satz reduzieren“, sagte der Sprecher. Vielmehr müssten auch sämtliche Begleitumstände in den Blick genommen werden.

In den vergangenen Monaten hatten Menschen etwa bei Demonstrationen oder Kundgebungen gegen Rechtsextremismus immer wieder Plakate mit dem Spruch hochgehalten. Teilweise hatte die Polizei dann Anzeigen gegen diese Demonstranten geschrieben. 

Linke forderte Klarstellung

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main war vor etwa einem Jahr davon ausgegangen, dass die Aussage keine strafbare Beleidigung, sondern ein „an Tatsachen anknüpfendes Werturteil“ sei. 

Zuletzt hatte die Linke-Innenpolitikerin Katharina König-Preuss gefordert, Ministerium und Staatsanwaltschaft müssten klarstellen, dass diese Plakate nicht im strafrechtlichen Sinne beleidigend seien „und künftig keine Maßnahmen gegen die Zivilgesellschaft ergriffen werden.“ Das Ministerium winkte nun aber ab.