1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Prozesse: Der Fall „Josefine“ geht vor den Bundesgerichtshof

Prozesse Der Fall „Josefine“ geht vor den Bundesgerichtshof

Ein Junge ermordet mit 14 seine gleichaltrige Ex-Freundin. Nach Überzeugung der Richter half ihm ein anderer 14-Jähriger. Doch der wehrt sich gegen das Urteil und zieht vor den BGH.

Von dpa 03.02.2025, 17:05
Vor mehr als drei Jahren sorgte der Fall über die Grenzen Sachsen-Anhalts hinaus für Entsetzen. (Archivbild)
Vor mehr als drei Jahren sorgte der Fall über die Grenzen Sachsen-Anhalts hinaus für Entsetzen. (Archivbild) Matthias Bein/dpa-Zentralbild/dpa

Magdeburg - Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich mit dem Mordfall der 14-jährigen Josefine in Aschersleben befassen müssen. Der vor dem Landgericht Magdeburg wegen Beihilfe zum Mord verurteilte Komplize des Haupttäters habe Revision eingelegt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Der BGH ist die nächste Instanz. 

Vor anderthalb Wochen hatte das Landgericht Magdeburg den inzwischen 17-Jährigen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, mit 14 Jahren den gleichaltrigen Ex-Freund des Mädchens in seinem Vorhaben bestärkt und ihm beim Planen und Durchführen der Tat geholfen zu haben, wie ein Gerichtssprecher vor Prozessbeginn im Oktober 2024 mitgeteilt hatte. Da der Angeklagte minderjährig ist, fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Neuneinhalb Jahre Jugendstrafe für Haupttäter

Der Fall löste über Sachsen-Anhalt hinaus Entsetzen aus. Den Haupttäter hatte das Landgericht bereits am 16. August 2022 wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Es stellte die Mordmerkmale Grausamkeit, Heimtücke und niedrige Beweggründe fest. 

Die 14 Jahre alte Josefine war im November 2021 als vermisst gemeldet worden. Sie hatte sich nach damaligen Angaben der Polizei mit ihrem Ex-Freund treffen wollen, um persönliche Gegenstände abzugeben. Tage später wurde die Leiche des Mädchens in einem Ascherslebener Garagenkomplex gefunden.