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Senat Disziplinarverfahren gegen von Dassel läuft trotz Abwahl

Von dpa Aktualisiert: 08.09.2022, 06:12
Stephan von Dassel (Bündnis 90/Die Grünen), Bezirksbürgermeister von Berlin Mitte, spricht.
Stephan von Dassel (Bündnis 90/Die Grünen), Bezirksbürgermeister von Berlin Mitte, spricht. Fabian Sommer/dpa/Archivbild

Berlin - Das Disziplinarverfahren gegen den Bezirksbürgermeister von Mitte, Stephan von Dassel, wird auch im Fall seiner Abwahl fortgesetzt. Das teilte die Senatskanzlei der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Am Donnerstag stimmt die Bezirksverordnetenversammlung darüber ab, ob von Dassel sein Amt abgeben muss. Nötig ist dafür eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten der Bezirksverordnetenversammlung. Auch wenn sie zustande kommt, laufe das Verfahren weiter, um das von Dassel selbst gebeten hatte.

Durch Abwahl wird ein Bezirksbürgermeister nach Angaben der Senatskanzlei nicht aus dem Beamtenverhältnis entlassen, sondern laut Gesetz in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Die im Disziplinargesetz Berlin genannten Voraussetzungen für ein Disziplinarverfahren lägen weiter vor. Keine Disziplinarverfahren gibt es danach gegen Personen, die ohne Bezüge oder Unterhaltsbeiträge aus dem Dienst scheiden.

Von Dassel steht wegen seines Verhaltens im Zusammenhang mit einer Stellenbesetzung im Bezirksamt Mitte in der Kritik. Der Bezirksbürgermeister soll versucht haben, einen bei einer Stellenbesetzung unterlegenen Bewerber mit Hilfe einer Geldzahlung davon abzubringen, gegen die Entscheidung zu klagen. Ein konkretes Geldangebot habe es von seiner Seite nicht gegeben, hatte von Dassel gesagt. Er hatte entsprechende Vorwürfe zurückgewiesen und einen Rücktritt abgelehnt.