1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Steuerpolitik: Evers: Grundsteuerreform bringt nicht mehr Geld in die Kasse

Steuerpolitik Evers: Grundsteuerreform bringt nicht mehr Geld in die Kasse

Viele Berliner müssen mehr Grundsteuer bezahlen. Bei anderen ist es weniger geworden. Unterm Strich bekommt das Land so viel Geld wie bisher.

Von dpa 24.03.2025, 04:01
Finanzsenator Stefan Evers (CDU) rechnet nach der Reform der Grundsteuer nicht mit mehr Einnahmen für Berlin. (Archivfoto)
Finanzsenator Stefan Evers (CDU) rechnet nach der Reform der Grundsteuer nicht mit mehr Einnahmen für Berlin. (Archivfoto) Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin - Das Ziel, Berlins Steuerzahler durch die Grundsteuerreform insgesamt nicht mehr zu belasten als vorher, ist aus Sicht der Finanzverwaltung erreicht. „Wir haben zur Reform der Grundsteuer immer gesagt: Das Wohnen soll im Durchschnitt nicht teurer werden“, sagte Finanzsenator Stefan Evers (CDU) in einer ersten Zwischenbilanz. Alle vorliegenden Zahlen zeigten, dass das Steueraufkommen auf dem bisherigen Niveau bleibe. 

So beliefen sich die Grundsteuereinnahmen 2024 auf 870,5 Millionen Euro. Für 2025 sind 885,8 Millionen angesetzt. Wobei die Finanzverwaltung davon ausgeht, dass der Betrag, der bis Ende des Jahres bei den Finanzämtern eingeht, darunter liegen wird - die Größenordnung also ist die gleiche. 

In der Erwartung, dass es in Fällen, in denen die Grundsteuer deutlich steigt, für manche durchaus schwierig werden kann, gibt es in Berlin eine Härtefallregelung für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. „Bislang wurden 200 Härtefallanträge gestellt. Das ist eine überschaubare Zahl“, sagte Evers. 

Rund 2.000 Einsprüche gibt es bisher

Der Versand der Grundsteuerbescheide sei praktisch abgeschlossen. Insgesamt wurden rund 868.000 Bescheide verschickt. Nicht immer waren die Empfänger zufrieden: In rund 2.000 Fällen wurde Einspruch eingelegt.

Die Grundsteuer musste wegen eines Bundesverfassungsgerichtsurteils aus dem Jahr 2018 bundesweit reformiert werden. Die Richter hatten die bisherige Erhebung als grundgesetzwidrig eingeschätzt. Seit 2025 gelten neue, einheitlichere Berechnungsgrundlagen, bei denen der aktuelle Wert von Immobilien und Grundstücken stärker als zuvor berücksichtigt wird.