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Diskriminierung Fehlende geschlechtsneutrale Anrede - Klage gegen Fluglinie

Bei der Internet-Buchung eines Flugs steht als Anrede nur „Herr“, „Frau“ oder „Fräulein“ zur Auswahl. Ist das eine Diskriminierung? Diese Frage muss ein Gericht beantworten.

Von dpa 19.03.2025, 17:30
Berliner Gericht prüft eine Klage gegen eine Fluglinie wegen fehlender geschlechtsneutraler Anrede.
Berliner Gericht prüft eine Klage gegen eine Fluglinie wegen fehlender geschlechtsneutraler Anrede. Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin - Das Berliner Landgericht prüft, ob eine Fluglinie Schadenersatz zahlen muss wegen einer fehlenden geschlechtsneutralen Anredemöglichkeit bei der Ticketbuchung. Wann die Richter ihr Urteil sprechen, ist noch offen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. 

Eine nicht binäre Person ist vor Gericht gezogen, nachdem es ihr nicht möglich war, im Oktober 2021 auf der Internetseite des Unternehmens einen Hin- und Rückflug von Berlin nach Gran Canaria zu buchen. Voraussetzung für die Buchung eines Tickets ist dort die Auswahl der Ansprechformen „Herr“ oder „Frau“ beziehungsweise „Fräulein“. Eine geschlechtsneutrale Anredeoption sei nicht verfügbar, argumentiert die klagende Person, René_ Rain Hornstein. Dies verletze sie in ihrem Persönlichkeitsrecht. 

René_ Rain Hornstein hat Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen einer Diskriminierung erhoben und fordert ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro. Außerdem solle die Fluglinie die Einstellungen ändern.