Familienplanung Förderung für Kinderwunschbehandlung etwas weniger gefragt
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können finanzielle Unterstützung von Land und Bund erhalten. Allerdings sinken die Antragszahlen. Und: viele interessierte Paare gehen leer aus.
![In einem Labor wird mit Hilfe eines Elektronenmikroskops eine Eizelle befruchtet. (Archivbild)](https://bmg-images.forward-publishing.io/2025/02/13/d3b4e4ae-1e0c-4eac-8fdd-32d33f2f9b4d.jpeg?w=1024&auto=format)
Magdeburg - In Sachsen-Anhalt sind auch im vergangenen Jahr wieder etwas weniger Anträge auf finanzielle Unterstützung von Kinderwunschbehandlungen gestellt worden. Wie das Landesverwaltungsamt in Halle berichtete, gingen 422 Anträge ein, 354 wurden positiv beschieden. Im Jahr 2023 hatten Paare noch 445 Anträge gestellt, wovon 360 genehmigt wurden. Die Zahlen spiegelten damals auch schon einen rückläufigen Trend. Der häufigste Grund für abgelehnte Anträge ist einer Behördensprecherin zufolge die Behandlung in einer Klinik außerhalb von Sachsen-Anhalt, die dort ohne ersichtlich dringende Gründe durchgeführt werde.
„Ein langer und schwieriger Weg“
„Eine Kinderwunschbehandlung ist oft ein langer und schwieriger Weg, der auch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist“, sagte der Präsident des Landesverwaltungsamts, Thomas Pleye. „Damit er nicht an finanziellen Problemen scheitert, gewähren das Land Sachsen-Anhalt und der Bund auf Antrag einen Zuschuss zu den notwendigen Kosten der assistierten Reproduktion.“
Profitieren können sowohl Ehepaare als auch nichteheliche Lebensgemeinschaften, allerdings keine gleichgeschlechtlichen. Die Frau sollte zwischen 25 und 40 Jahren, der Mann zwischen 25 und 50 Jahren alt sein. Sie müssen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Und die Behandlung muss im Regelfall in einer Reproduktionseinrichtung im Land Sachsen-Anhalt erfolgen.
Land und Bund gaben 2024 gut 221.500 Euro dazu
Mit dem Förderprogramm werden Ehepaare und unverheiratete Paare mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt bei mehreren Versuchen einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI-Behandlung) unterstützt. Die Höchstbeträge liegen bei jeweils 800 beziehungsweise 900 Euro, wenn die Paare noch weitere Zuschüsse etwa von ihrer Krankenkasse erhalten. Für nichteheliche Lebensgemeinschaften, die keine weiteren Zuschüsse erhalten, kann die Förderung je nach Methode bei bis zu 1.600 oder 1.800 Euro liegen.
Alles in allem gaben Land und Bund im vergangenen Jahr etwa 221.500 Euro dazu, wie das Landesverwaltungsamt weiter mitteilte. 2023 waren es noch knapp 236 000 Euro gewesen, im Vor-Corona-Jahr wurden sogar gut 298.000 Euro ausgezahlt. Und: Für das vergangene Jahr hätte viel mehr Geld zur Verfügung gestanden als abgerufen wurde. Früheren Angaben des Landesverwaltungsamts zufolge waren für 2024 rund 392 000 Euro für die Förderung von Kinderwunschbehandlungen eingeplant.
Tatsächlich bezogen sich die meisten genehmigten Förderungen im vergangenen Jahr auf den ersten Versuch. Das waren 211 Fälle; nur etwa halb so viele Förderungen gab es für zweite Versuche, beim dritten Versuch lag die Zahl bei 41. Zur Erfolgsquote wird keine Statistik geführt.
Immer weniger neue Erdenbürger in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt werden alles in allem immer weniger Kinder geboren. Der jüngsten Geburtenschätzung zufolge erblickten im vergangenen Jahr 12.400 Jungen und Mädchen das Licht der Welt. Das wären 1.150 weniger als noch im Jahr zuvor und ein neuer Tiefstand. Selbst in den Nach-Wendejahren 1993 (14.610), 1994 (14.280) und 1995 (14.568 Lebendgeburten) waren noch mehr kleine Sachsen-Anhalter geboren worden.