Migrationspolitik Freiwillige Ausreise: Land will mehr Beratung im Gefängnis
Brandenburgs Innenministerium pocht auf konsequente Abschiebungen und Ausreisen ausländischer Straftäter. Geplant sind mehr Rückkehrberatungen in Gefängnissen und einheitliche Verfahren in der Justiz.
![Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange (SPD) will eine konsequente Abschiebung und Ausreise krimineller Ausländer forcieren. (Archivbild)](https://bmg-images.forward-publishing.io/2025/02/12/4a2667fc-16b4-4be5-b00d-a7f128682bcd.jpeg?w=1024&auto=format)
Potsdam - Brandenburgs Innenministerium will mehr freiwillige Ausreisen von ausländischen Straftätern erreichen und sieht eine frühzeitigere Rückkehrberatung in den Haftanstalten vor. Innenministerin Katrin Lange (SPD) kündigte einen Erlass an, um die Erfolgsaussichten für kontrollierte freiwillige Ausreisen zu verbessern. Es gehe überwiegend um ausländische Straftäter aus Syrien, Afghanistan und Russland, die nicht abschiebbar seien, sagte sie im Innenausschuss des Landtags in Potsdam.
Es solle frühzeitig ein Prozess angeschoben werden, dass Straftäter bereits vor der Haftentlassung und nach einer Verbüßung von Zweitdritteln der Strafe in ihre Heimatländer zurückkehren. Sie wolle ein einheitliches Verfahren auch bei Staatsanwaltschaften erreichen. Es werde Kontakt zu diesen Behörden gesucht, da die Regelungen bislang unterschiedlich gehandhabt würden, so Lange.
Ministerium: Frühzeitige Ausreise-Beratung in der Haft wichtig
Voraussetzung für diese kontrollierten freiwilligen Ausreisen sei, dass eine frühzeitigere Beratung stattfinde, idealerweise in der Hafteinrichtung während der Haft, sagte der Abteilungsleiter im Innenministerium, Andreas Keinath. Es sei durchaus so, dass viele Straftäter das Mittel der freiwilligen Rückkehr in Anspruch nähmen, wenn sie die Möglichkeit sehen, dadurch ihre Haftzeit zu verkürzen und das letzte Drittel der Haftzeit in Freiheit zu verbringen.
Einheitliches Vorgehen angestrebt
Es bestehe aber noch ein uneinheitliches Vorgehen bei der Frage, ob diese Beratung in der Hafteinrichtung zugelassen werde, so Keinath. „Das wollen wir vereinheitlichen.“ Auch die Staatsanwaltschaften agierten unterschiedlich bei der Frage, ob sie ihre Zustimmung erteilen zur Haftverkürzung bei Ausreise. Um rechtliche Hürden bei Ausreisen von Straftätern zu beseitigen, ist laut Innenministerin vor allem auch der Bund gefordert.
Straftäter seien teils nicht abschiebbar, weil die Heimatstaaten sie im Wege der Abschiebung nicht zurücknehmen, schilderte Keinath. In diesen Fällen werde auch von anderen Bundesländern gerne der Weg der kontrollierten freiwilligen Ausreise angewendet. Das bedeute, dass der Straftäter sich nicht alleine auf den Weg in die Heimat mache, sondern dass er von einer Vollzugsperson der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) Brandenburgs begleitet werde. Als ein Hindernis für die Rückkehr gelten fehlende Pässe, die oft auch nur schwierig zu beschaffen sind.