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Untersuchungen gehen weiter Geflügelpest in Grafschaft Bentheim - keine neuen Ausbrüche

Nach einem neuen Fall der hochansteckenden Vogelgrippe in einer Legehennenhaltung werden Zehntausende Tiere getötet. Hat die Seuche weitere Bestände erfasst?

Von dpa 12.07.2024, 08:48
Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Grafschaft Bentheim gibt es bislang keine weiteren Krankheitsfälle. (Symbolbild)
Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Grafschaft Bentheim gibt es bislang keine weiteren Krankheitsfälle. (Symbolbild) Felix Kästle/dpa

Bad Bentheim - Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in einem Legehennenbetrieb in der Grafschaft Bentheim hat es in der Region keine weiteren Ausbrüche der hochansteckenden Krankheit gegeben. „Die Seuchenlage in der Grafschaft Bentheim ist zurzeit ruhig“, sagte Kreisveterinär Hermann Kramer heute. 

Tierärztinnen und Tierärzte hätten in den vergangenen Tagen zahlreiche Betriebe im Zehn-Kilometer-Radius um den Ausbruchsbetrieb untersucht. Etwa ein Drittel der rund 300 Geflügel-Betriebe in der Zone seien bereits getestet. Auffälligkeiten habe es bislang nicht gegeben. 

In dem Betrieb, wo der Vogelgrippe-Ausbruch vor knapp zwei Wochen festgestellt wurde, musste der gesamte Bestand von rund 91.000 Tieren getötet werden. Danach wurde der Betrieb gereinigt und desinfiziert. Nach Bestätigung des zuständigen Referenzlabors, des Friedrich-Loeffler-Instituts, handele sich bei der Geflügelpest um die hochansteckende Form, teilte der Landkreis mit. 

Untersuchungen gehen weiter

Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, traf der Landkreis Schutzmaßnahmen. Rund um den betroffenen Betrieb wurden eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. 

Die Untersuchungen sollten in der kommenden Woche fortgesetzt werden, kündigte der Landkreis an. Vor allem Kleinsthaltungen von Hobbyzüchterinnen und -züchtern sollten in den Blick genommen werden. Innerhalb der Schutzzone sollten die Tierbestände von vier Großbetrieben regelmäßig untersucht werden. 

Kramer: Nicht alle Betriebe halten sich an Stallpflicht

Kramer äußerte sich besorgt darüber, dass sich nicht alle geflügelhaltenden Betriebe innerhalb der Schutz- und der Überwachungszone an die sogenannte Aufstallungspflicht hielten: „Wir haben hierzu mehrere Hinweise aus der Bevölkerung erhalten. Aber auch bei unseren eigenen Untersuchungen mussten wir leider feststellen, dass die Tiere nicht überall, wie vorgeschrieben, in einem geschlossenen Stall untergebracht sind.“ Das sei bei der Bekämpfung einer hochansteckenden Tierseuche „unverantwortlich“. 

Im vergangenen Jahr hatte es nach früheren Angaben des Landwirtschaftsministeriums in 17 Betrieben Fälle der Geflügelpest gegeben, mehr als 220.000 Tiere waren betroffen. In diesem Jahr gab es bislang zwei Ausbrüche in Niedersachsen: im Januar in einer Putenhaltung im Emsland und in einer Legehennen-Freilandhaltung im Landkreis Northeim.

Vogelgrippe kann große Schäden verursachen

Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Eingeschleppt in Betriebe kann sie große wirtschaftliche Schäden verursachen - ist ein Bestand befallen, müssen alle Tiere dort getötet werden.