Landgericht Osnabrück Geldautomatensprengung und versuchter Mord vor Gericht
Osnabrück - Wegen ihrer gefährlichen und rücksichtslosen Flucht müssen sich drei mutmaßliche Geldautomaten-Sprenger in der kommenden Woche auch wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Der erste Prozesstag ist am Mittwoch (16. August). Die drei angeklagten Niederländer im Alter von 18, 20 und 23 Jahren sollen am 22. Februar dieses Jahres einen Geldautomaten in Melle-Gesmold gesprengt haben.
Bei der Verfolgungsfahrt soll der 20-Jährige einen Laserpointer auf den sie verfolgenden Beamten gerichtet haben, um ihn damit zu blenden. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist das ein versuchter Mord, denn die Angeklagten sollen damit einen tödlichen Unfall des Polizisten in Kauf genommen haben. Auch für diesen Tatvorwurf seien alle drei Männer angeklagt, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag: „Sie sollen gemeinschaftlich gehandelt haben.“
Bei der Sprengung des Automaten entstand ein hoher Sachschaden am Automaten und am Gebäude in Höhe von 100.000 Euro. Die Täter erbeuteten aber kein Bargeld. Bei der Flucht zurück in Richtung Niederlande sollen die mutmaßlichen Täter teilweise mit mehr als 200 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen sein.
Die Polizei hatte das Auto beim emsländischen Wettrup mit einem Nagelbrett gestoppt. Das Trio flüchtete den Angaben zufolge zu Fuß weiter über einen Acker. Nach 500 Metern wurden der 18- und der 20-Jähriger dann gefasst. Der dritte Mann entkam zunächst, wurde aber später auch festgenommen. Während des Einsatzes verunglückte ein Streifenwagen. Insgesamt drei Beamte wurden während des Einsatzes teils schwer verletzt.