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Gewalt gegen Polizisten Geldstrafe nach Angriff auf Beamten bei Pro-Palästina-Camp

Als ein propalästinensisches „Protestcamp“ in Berlin-Mitte geräumt werden soll, protestieren rund 100 Unterstützer lautstark. Es kommt zu Auseinandersetzungen. Nun stand eine Studentin vor Gericht.

Von dpa 18.12.2024, 16:39
Gegen eine Studentin, die am Rande eines Palästina-Protestcamps einen Polizisten getreten haben soll, erging eine Geldstrafe von 1.800 Euro. (Symbolbild)
Gegen eine Studentin, die am Rande eines Palästina-Protestcamps einen Polizisten getreten haben soll, erging eine Geldstrafe von 1.800 Euro. (Symbolbild) Soeren Stache/dpa

Berlin - Eine Studentin ist nach Ausschreitungen am Rande eines propalästinensischen Protestcamps in Berlin-Mitte zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die 26-Jährige des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig. Die Angeklagte habe einen Polizisten getreten, begründete die Vorsitzende Richterin. Der 30-jährige Beamte sei am Oberschenkel getroffen worden und habe Schmerzen erlitten.

Die Studentin gehörte laut Anklage zu 100 bis 150 Menschen, die sich am 26. April mit einem propalästinensischen Protestcamp solidarisiert hatten. Die nicht angemeldete Versammlung sei von der Polizei verboten und aufgelöst worden. Dennoch habe sich die Angeklagte mit weiteren Personen auf die Fahrbahn begeben, um polizeiliche Maßnahmen zu erschweren. Sie habe schließlich „gezielt“ gegen den Oberschenkel eines Beamten getreten.

Zeuge: „Ausgeholt und zugetreten“

Die Angeklagte hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie habe versucht, sich „mit Armen und auch Beinen vor Schlägen zu schützen“. Auf keinen Fall habe sie gezielt getreten. Sie sei bei dem Geschehen am Kopf verletzt worden. Der 30-jährige Beamte sagte, als ein anderer Demonstrant wegen einer aus der Menge heraus begangenen mutmaßlichen Straftat festgenommen werden sollte, hätte sich die Angeklagte und weitere Personen „eingehakt und sich in den Weg gestellt“. Die Frau habe „ausgeholt und zugetreten“.

Mit der verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Drei Polizeibeamte hätten den Tritt gesehen, so die Richterin. Die Verteidigerin hatte Freispruch verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.