Prozesse Gericht bestätigt Geldstrafen zu „Hängt die Grünen“-Plakate
Vor der Bundestagswahl 2021 hatte eine rechtsextreme Splitterpartei mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ für Wirbel gesorgt. Dreieinhalb Jahre später beschäftigt der Fall noch immer die Justiz.

Zwickau - Im Streit um Plakate mit der Aufschrift „Hängt die Grünen“ im Bundestagswahlkampf 2021 hat das Landgericht Zwickau ein früheres Urteil gegen einen Funktionär der rechtsextremen Partei III. Weg im Kern bestätigt. Der Mann sei in der Berufungsverhandlung wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden, ebenso sein Helfer wegen Beihilfe dazu, erklärte ein Gerichtssprecher.
Die Partei hatte damals an verschiedenen Orten in Bayern und Sachsen Plakate mit dem Slogan angebracht - etwa in Zwickau, Plauen, Leipzig und Schkeuditz. Daraufhin hatte der Fall immer wieder die Justiz beschäftigt, die sich zunächst uneins in der Bewertung war. Laut Verwaltungsgericht Chemnitz durften die Plakate vorerst hängen bleiben, erst das Oberverwaltungsgericht Bautzen entschied, dass sie entfernt werden müssen. Sie stellten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, so das Gericht.
Urteilsbegründung: Schmerzgrenze klar überschritten
Auch das Amtsgericht Zwickau wollte die Sache zunächst ad acta legen, hatte nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft dann die beiden Männer aber doch zu Geldstrafen von 120 und 50 Tagessätzen zu je 40 und 17 Euro verurteilt. Zwar werde im Wahlkampf mit harten Bandagen gestritten, hieß es zur Begründung. Hier sei aber klar eine Schmerzgrenze überschritten worden.
Die beiden 40- und 48-Jährigen waren dagegen in Berufung gegangen. Auch gegen den neuerlichen Richterspruch sei Revision eingelegt worden, so der Gerichtssprecher. Damit muss sich dann das Oberlandesgericht befassen.