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Verkehrslenkung Gericht: Busstreifen darf Unter den Linden bleiben

Zunächst war der Verkehr einspurig wegen Bauarbeiten, inzwischen steht Autofahrern generell nur eine Spur zur Verfügung. Das gefällt nicht jedem.

Von dpa 18.03.2025, 16:54
Ein Gericht hat die Schaffung der Busspur auf dem Boulevard Unter den Linden im Eilverfahren für rechtens erklärt. (Symbolfoto)
Ein Gericht hat die Schaffung der Busspur auf dem Boulevard Unter den Linden im Eilverfahren für rechtens erklärt. (Symbolfoto) Jens Kalaene/dpa

Berlin - Die vor rund zwei Jahren eingerichtete Busspur auf dem Berliner Boulevard Unter den Linden darf bleiben. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren entschieden und den Antrag eines Anwalts zurückgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. 

Um den Verkehrsfluss dort zu gewährleisten, ist aus Sicht des Gerichts keine mehrspurige Führung erforderlich. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt habe eine Prognose angestellt, die nicht zu beanstanden sei. So habe sie während des über zehn Jahre andauernden Umbaus der U-Bahn-Linie U5 den Autoverkehr auf der einspurigen Fahrbahn umfassend gezählt. Außerdem sei sie davon ausgegangen, dass die U-Bahn-Linie zu einem Rückgang des Verkehrs auf der Straße führe. 

Der Anwalt hatte argumentiert, es gebe dort tagsüber häufig Stau. Die Busspur sei dagegen in der Regel frei befahrbar. Busse und Radverkehr könnten sich eine Spur teilen, um den Autoverkehr zu entlasten, meinte er. 

Dem folgte das Gericht nicht. Die Einrichtung des Bussonderfahrstreifens wie die amtsmäßige Bezeichnung lautet, sei rechtmäßig. Maßgeblich dafür sei die Neuregelung der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 2024.