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Umweltschutz und Rohstoffe Gericht: Erkundung von Gipsvorkommen im Südharz nötig

Darf in einem Schutzgebiet nach Gipsvorkommen gebohrt werden? Umweltschützer beschritten den Rechtsweg. Das Verwaltungsgericht Halle wägt ab und betont die Bedeutung des Vorhabens.

Von dpa 24.01.2025, 13:08
Im niedersächsischen Teil des Südharzes gibt es einen Steinbruch zum Gipsabbau. (Archivbild)
Im niedersächsischen Teil des Südharzes gibt es einen Steinbruch zum Gipsabbau. (Archivbild) Swen Pförtner/dpa

Halle/Sangerhausen - Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle zu Erkundungen von Gipsvorkommen im Südharz sieht sich der Landkreis Mansfeld-Südharz bestätigt. „Eine "großflächige Zerstörung unserer Heimat", wie fälschlich behauptet, wird es nicht geben! Das Verwaltungsgericht lässt Erkundungsbohrungen unter bestimmten Voraussetzungen zu“, so Landrat André Schröder (CDU). Der Landkreis behalte sich vor, auf Antrag des Unternehmens kurzfristig ein neues Verfahren durchzuführen, um in einer neuen Verfügung den Vorgaben des Verwaltungsgerichts nachzukommen.

Die Umweltschützer bekamen in Teilen Recht. 

Das Verwaltungsgericht hatte zuvor dem gegen die Probebohrungen klagenden Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Eilverfahren teils recht gegeben. Das Gericht beanstandete einem Sprecher zufolge, dass das Bohrvorhaben gegen verschiedene ausdrückliche Verbote der Schutzgebietsverordnung verstoße, von denen der Landkreis das Unternehmen nicht befreit habe. Dabei ging es um das Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“.

Kein Erfolg hatte der BUND aber mit Blick auf die Naturschutzgebietsverordnung „Gipskarstlandschaft Questenberg“. Das Gericht befand anders als der Antragsteller, dass dieser in hinreichendem Umfang am behördlichen Verfahren beteiligt wurde. Rechtmäßig sei auch die Einschätzung des Landkreises, die Erkundungsbohrungen könnten nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele oder dem Schutzzweck des FFH-Gebiets „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ führen.

Gericht sieht die Erkundung der Gipsvorkommen als notwendig an

Das Verwaltungsgericht Halle hob auch das öffentliche Interesse an den Probebohrungen hervor. Die Erkundung von Gipsvorkommen sei notwendig, um „sachgerechte Entscheidungen zur Sicherstellung einer zukunftsorientierten Versorgung mit heimischen Rohstoffen“ treffen zu können. Nach dem Rohstoffsicherungskonzept für Bodenschätze Sachsen-Anhalt entstehe mit der Energiewende und dem geplanten Aus für die Braunkohlenverstromung ein deutliches Defizit von jährlich rund fünf Millionen Tonnen an Gipsrohstoffen. Die Versorgungslücke könne nach aktuellem Stand kurzfristig nur durch einen Gipsimport und mittelfristig durch eine massive Ausweitung der einheimischen Gipsgewinnung geschlossen werden, so das Gericht.