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Oldenburg Gericht: Großmutter muss nach Hausverkauf ausziehen

Von dpa 27.07.2023, 11:08
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Oldenburg - Nach dem Tod ihres Mannes hat eine Seniorin lebenslanges Wohnrecht mit ihrem Enkel vereinbart - nach dem Verkauf des Hauses muss die Frau laut Oberlandesgericht nun trotzdem ausziehen. Weil das Wohnrecht nicht im Grundbuch festgehalten wurde, könne die Frau dies nicht gegenüber den neuen Eigentümern durchsetzen, teilte das Oberlandesgericht am Donnerstag mit. Ihr stehe aber Schadenersatz von ihrem Enkel zu. (Az. 8 U 174/22)

Die Klägerin erbte das Haus gemeinsam mit ihren beiden Töchtern. Sie einigten sich, das Erbe an den Enkel zu verkaufen - unter der Prämisse, dass die damals Mitte 70-jährige Frau weiter in dem Haus wohnen dürfe. Diese Vereinbarung bei einem Kaffeetrinken wurde allerdings nie schriftlich im Grundbuch eingetragen.

Eineinhalb Jahre später setzte der Enkel seine Großmutter vor die Tür und verkaufte das Haus zu mehr als den doppelten Preis an ein junges Paar. Die Seniorin verklagte ihren Enkel vor dem Landesgericht und bekam Recht. Auch seine Berufung vor dem Oberlandesgericht hatte keinen Erfolg. Die Großmutter müsse zwar ausziehen, habe aber Anspruch auf Schadenersatz.