Wahlkampf-Streit Gericht weist Klage zu OB-Wahl in Bitterfeld-Wolfen ab
Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht ging die AfD gegen die OB-Wahl in Bitterfeld-Wolfen vor. Nun hat die Kammer eine Entscheidung getroffen. Wie begründet sie diese?
Halle/Bitterfeld-Wolfen - Das Verwaltungsgericht Halle hat eine Klage im Kontext der Wahl von Armin Schenk (CDU) zum Oberbürgermeister von Bitterfeld-Wolfen abgewiesen. Das sagte ein Sprecher des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur. Ein AfD-Mitglied war dagegen vorgegangen, die Partei vermutete Verstöße im Wahlkampf.
Bei der Oberbürgermeisterwahl im Oktober 2023 war es der AfD knapp nicht gelungen, diese für sich zu entscheiden. Ihr Kandidat Henning Dornack holte in der Stichwahl 46,2 Prozent der Stimmen. Schenk kam auf 53,8 Prozent.
Anschließend hatte die AfD die Wahl beanstandet. Die Parteimitglieder hatten Amtsinhaber Schenk dabei unter anderem vorgeworfen, sein Amt für Wahlkampf etwa in Altenheimen missbraucht zu haben. Der Stadtrat votierte jedoch für die Gültigkeit der Wahl.
Das Gericht entschied nun, dass eine mögliche Beeinflussung nicht erheblich sei, da die Differenz bei 1.200 Stimmen lag. Die Kammer hat eine Berufung nicht zugelassen. Dagegen könnte der Kläger jedoch noch vorgehen.
Bitterfeld-Wolfen liegt im Südosten Sachsen-Anhalts, hat 37.000 Einwohner und ist als Standort der chemischen Industrie bekannt.