1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Berlin: Giffey fordert mehr verkaufsoffene Sonntage

EIL

Berlin Giffey fordert mehr verkaufsoffene Sonntage

Wie viele verkaufsoffene Sonntage soll es in Berlin geben? Vier sollen es nach dem Willen der Sozialverwaltung 2025 sein. Die Wirtschaftssenatorin findet: Da geht noch was.

Von dpa 07.11.2024, 13:45
Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) sieht beim Thema verkaufsoffene Sonntag noch Redebedarf im Senat.
Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) sieht beim Thema verkaufsoffene Sonntag noch Redebedarf im Senat. Jörg Carstensen/dpa

Berlin - Für Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey ist die Diskussion über die Anzahl verkaufsoffener Sonntage im kommenden Jahr noch nicht beendet. Die Senatsverwaltung für Arbeit Soziales hat sie in einer Verordnung auf vier festgelegt. Nach dem Ladenöffnungsgesetz dürfen bis zu acht genehmigt werden, allerdings gibt es für die Genehmigung juristische Hürden. „Wir haben dazu noch Redebedarf“, sagte Giffey im Berliner Abgeordnetenhaus. 

„Es geht darum, wie wir eine gute Begründung, die rechtssicher und rechtskonform ist, hinbekommen.“ Aus wirtschaftspolitischer Sicht sei es absolut zu befürworten, die Möglichkeiten, die das Ladenöffnungsgesetz biete, auszuschöpfen. „Wie viel da geht in der Spanne zwischen vier und acht, das muss man besprechen“, forderte die SPD-Politikerin. „Ich sehe es so, dass die Diskussion dazu noch nicht abgeschlossen ist.“ 

Sozialverwaltung weist auf Gerichtsentscheidungen hin

Giffeys Bewertung unterscheidet sich damit von der der Arbeits- und Sozialverwaltung ihrer Parteifreundin Cansel Kiziltepe. Deren Staatssekretär Aziz Bozkurt betonte im Plenarsaal, es gebe keinen Rechtsanspruch darauf, acht verkaufsoffene Sonntage festzulegen und wies auf die komplizierte Rechtslage hin. „Sonntagsöffnungen müssen sich an verfassungsrechtlichen Maßstäben messen lassen“, erklärte er. 

Nach eingehender Prüfung sei die Arbeits- und Sozialverwaltung zu der Einschätzung gekommen, dass eine Zahl über die vier genehmigten Sonntage hinaus nicht möglich sei. „Verkaufsoffene Sonntage müssen aus einem öffentlichen und nicht einem wirtschaftlichen Interesse begründet sein“, sagte Bozkurt. 

Interessen wie die Belebung des Einzelhandels und die Steigerung des Umsatzes seien nach Entscheidungen des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts keine ausreichenden Gründe für eine Sonntagsöffnung. Sie müsse nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch einen wichtigen Sachgrund gerechtfertigt sein. „Wir haben geprüft und vier verkaufsoffene Sonntage aktuell vereinbart.“ 

Einzelhandel wünscht sich mehr

Der Streit um die verkaufsoffenen Sonntage ist in Berlin ein Dauerkonflikt. Handels- und Wirtschaftsverbände fordern regelmäßig eine höhere Anzahl, die Gewerkschaften halten dagegen. Für den Einzelhandel bieten verkaufsoffene Sonntage gerade in der Vorweihnachtszeit die Möglichkeit für zusätzliche Umsätze, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Geschäften bedeutet es zusätzliche Arbeitsstunden am Wochenende.