Bürgergeldbescheide Grundsicherung: Weniger Widersprüche und mehr Klagen
Rund 18.600 Widersprüche und Klagen hat es im vergangenen Jahr gegen Bürgergeldbescheide der Jobcenter gegeben. Oft ging es um Kosten für Wohnungen oder die Kürzung von Leistungen.
Halle - Gegen Bürgergeldbescheide vom Jobcenter sind im vergangenen Jahr weniger Widersprüche eingereicht worden. Dafür sei die Zahl der Klagen im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen, teilte die Regionaldirektion der Arbeitsagentur mit.
Der Großteil der Widersprüche und Klagen beziehe sich auf Kosten für die Unterkunft. Gründe seien vor allem die äußerst komplexe Gesetzeslage und unterschiedliche Leistungen in den Kommunen. Danach folgten Widersprüche und Klagen, wenn Leistungen gekürzt oder nicht mehr übernommen wurden.
Weniger Leistungsbezieher und andere Rechtslage
Die Zahl der Widersprüche nehme seit Jahren ab, sagte der Vorsitzende der Regionaldirektion, Markus Behrens. Gründe seien weniger Leistungsbezieher und eine sichere Rechtslage. Gleichzeitig entspreche die Zahl der leicht gestiegenen Klagen dem bundesweiten Trend. Im vergangenen Jahr waren es laut Regionaldirektion 2.220 Klagen, ein Jahr zuvor 2.100.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 17.200 Widersprüche gegen Entscheidungen der Jobcenter abgeschlossen. In 4.800 Fällen gab das Jobcenter dem Widerspruch teilweise oder komplett statt.
Bei den insgesamt 3.400 abschließend bearbeiteten Klagen sei diesen in 300 Fällen per Urteil stattgegeben worden. Daneben habe es 600 Vergleiche gegeben und in 500 Fällen sei die Klage anderweitig erledigt worden, etwa durch die Anerkennung durch ein Jobcenter.