Immobilien Grundsteuer-Hebesätze in Brandenburg nur wenig gestiegen
Die Grundsteuerlast für Immobilienbesitzer hält sich in Brandenburg in Grenzen - auch wenn die Hebesätze in den vergangenen Jahren leicht gestiegen sind. Angesichts der Grundsteuerreform könnte sich das laut einer Untersuchung bald ändern.
Berlin - Auch in Brandenburg haben Immobilienbesitzer in den vergangenen Jahren im Schnitt mehr Grundsteuer zahlen müssen - allerdings fiel der Anstieg hier deutlich geringer aus als in anderen Ländern. Grund für die höheren Steuern sind gestiegene Hebesätze in zahlreichen Kommunen, wie aus einer Untersuchung der Unternehmensberatung EY hervorgeht, die der Konzern am Montag veröffentlicht hat. Demnach stieg der Hebesatz zur Grundsteuer B in den Städten und Gemeinden des Bundeslands zwischen 2017 und 2022 um durchschnittlich drei Prozent beziehungsweise zehn Punkte an.
Der Hebesatz ist unter anderem neben dem Grundstückswert ein Faktor für die Berechnung der Grundsteuer. Diese ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen, die damit Investitionen etwa in Straßen, Schulen oder Kitas finanzieren können. Ende 2022 lag der Hebesatz in Brandenburg EY zufolge im Schnitt bei 389 Prozent. Im bundesweiten Vergleich liegt das Land damit im unteren Bereich. Nur drei andere Flächenländer hätten geringere Hebesätze. Stadtstaaten wurden in der Untersuchung nicht berücksichtigt.
Zwischen 2021 und 2022 hob laut Analyse etwas mehr als jede zehnte Kommune die Hebesätze in Brandenburg an. In fast 88 Prozent der Städte und Gemeinden blieb der Faktor unverändert, 1,2 Prozent senkten ihn im selben Zeitraum, wie es weiter hieß.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen derzeit die Grundstücke für die Bemessung der Grundsteuer neu bewertet werden. Weil abzusehen ist, dass sie künftig höher bewertet werden, warnte das Unternehmen EY vor steigenden Belastungen für Bewohnerinnen und Bewohner, sollten die Hebesätze in den Kommunen nicht gleichzeitig sinken. Von steigenden Grundsteuern können demnach auch Mieterinnen und Mieter betroffen sein, denn die Steuern können Immobilienbesitzer auf sie umlegen.