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Niedersachsen Grundsteuer schon vor Reform für viele teurer

Niedersachsens Kommunen haben die Grundsteuer in den vergangenen Jahren im Schnitt kontinuierlich erhöht. Im Januar greift ein neues Berechnungsverfahren.

Von dpa 11.07.2024, 06:00
Vom kommenden Jahr an wird die Grundsteuer nach einem neuen Verfahren erhoben. (Archivbild)
Vom kommenden Jahr an wird die Grundsteuer nach einem neuen Verfahren erhoben. (Archivbild) Bernd Weißbrod/dpa

Hannover - Viele Hauseigentümer und Mieter in Niedersachsen müssen schon vor der Grundsteuer-Reform in einem halben Jahr mehr Geld bezahlen. Das geht aus Daten des Landesamts für Statistik hervor. Der Hebesatz, mit dem die Städte und Gemeinden die Höhe der Grundsteuer festlegen, steigt demnach seit Jahren.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B, die für private und gewerbliche Grundstücke gilt, lag im Jahr 2023 im landesweiten Durchschnitt bei 452 Prozent. Im Jahr 2022 waren es noch 445 Prozent. Damit setzte sich ein mehrjähriger Trend fort. Auch der durchschnittliche Hebesatz für landwirtschaftliche Grundstücke stieg: von 396 auf 402 Prozent.

Die Grundsteuer wird den Eigentümern eines Grundstücks in Rechnung gestellt. Die Forderungen können aber an etwaige Mieter oder Pächter weitergegeben werden.

Kommunen können Steuer unabhängig von der Reform erhöhen

Von Januar an greift für die Berechnung ein neues Verfahren. Das war nötig geworden, weil die Grundstücke bislang nach jahrzehntealten Grundlagen bewertet worden waren. Insgesamt soll das Aufkommen der Grundsteuer durch die Reform nicht steigen. Ob künftig mehr oder weniger Geld fällig wird, kann aber von Eigentümer zu Eigentümer variieren. 

„Durch die neue Berechnungsweise wird es Grundstückseigentümer geben, die mehr zahlen werden, andere werden eine geringere Grundsteuer als bisher zu entrichten haben“, teilten der Niedersächsische Städtetag sowie der Städte- und Gemeindebund mit. Die Kommunen können die Steuer zudem mit anderer Begründung als der Reform erhöhen - etwa, wenn sie mehr Aufgaben bei der Flüchtlingsunterbringung, der Krankenhausfinanzierung oder dem Betrieb von Kindertagesstätten übernehmen.