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Hinweise durch Tierschützer Halteverbot für Schäferei nach Hinweisen von Tierschützern

Tierschützer schlagen wegen mutmaßlich unhaltbarer Zustände in einer Schäferei im Südharz mehrfach Alarm. Das zuständige Amt zieht Konsequenzen.

Von dpa 18.04.2025, 15:13
Gegen einen Schäferei-Betrieb in Nordhausen wurde ein Tierhalteverbot ausgesprochen - das Veterinäramt war mit der Polizei vor Ort (Symbolbild)
Gegen einen Schäferei-Betrieb in Nordhausen wurde ein Tierhalteverbot ausgesprochen - das Veterinäramt war mit der Polizei vor Ort (Symbolbild) Matthias Bein/dpa

Nordhausen - Das Veterinäramt hat einer Schäferei im Landkreis Nordhausen untersagt, weiter Tiere zu halten und zu betreuen. Das Verbot sei aufgrund „der Schwere der festgestellten Verdachtsmomente gegen das Tierschutzgesetz“ ausgesprochen worden, teilte das Landratsamt mit.

Das Veterinäramt habe sich am Donnerstag gemeinsam mit der Polizei ein Bild von der Lage vor Ort gemacht. Zuvor hatte eine Tierschutzorganisation Hinweise auf die Zustände in dem Betrieb gegeben. Die gemeinnützige Gesellschaft Team Tierschutz mit Sitz in Berlin erklärte, ihr seien Aufnahmen aus dem Betrieb im Südharz zugespielt worden. Diese Fotos und Videos zeigten demnach unter anderem nicht nach Vorschrift entsorgte Kadaver, vernachlässigte und verletzte Schafe.

Schon im Februar Alarm geschlagen

Bereits im Februar hatten die Tierschützer auf den Betrieb aufmerksam gemacht, wie die Organisation und das Landratsamt übereinstimmend angeben. Auch damals sei das Veterinäramt mit der Polizei vor Ort gewesen und habe Verstöße festgestellt. Das Amt habe Auflagen erteilt, und der Schäfer habe seitdem regelmäßig Kontakt zum Veterinäramt gehabt, hieß es aus dem Landratsamt. Parallel nahmen den Angaben nach die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren etwa wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz auf. Diese dauern laut Landratsamt an. 

Nachdem dem Betrieb die Haltung untersagt wurde, sollen die betroffenen Tiere laut Landratsamt anderweitig unterkommen. Bis dahin sollen sie unter amtlicher Aufsicht versorgt werden.