Hausbesitzer muss nackten Nachbarn ertragen: Klage zurückgenommen
Dortmund (dpa) - Ein Dortmunder Hausbesitzer muss auch weiterhin den regelmäßigen Anblick seines nackten Nachbarn in dessen Garten ertragen. Das Dortmunder Landgericht erklärte, es sei hinnehmbar, dass der Nachbar einmal pro Woche nach der Sauna nackt durch seinen Garten spaziere. Wegen Aussichtslosigkeit zog der Kläger daraufhin die Klage zurück. In erster Instanz hatte das Amtsgericht noch die Persönlichkeits- und Eigentumsrechte des Klägers gestärkt und dem Saunabesitzer sämtliche Nacktaufenthalte im Freien verboten.