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Sicherheit Höchststand bei kleinen Waffenscheinen in Thüringen

Der Trend bleibt ungebrochen: Die Zahl der kleinen Waffenscheine steigt im Freistaat weiter. Aus Sicht der Polizei sorgt das nicht für mehr Sicherheit. Im Gegenteil.

Von dpa 18.02.2025, 04:00
Immer mehr Thüringerinnen und Thüringer haben einen kleinen Waffenschein. (Symbolbild)
Immer mehr Thüringerinnen und Thüringer haben einen kleinen Waffenschein. (Symbolbild) Oliver Killig/dpa

Erfurt - Immer mehr Menschen in Thüringen dürfen Schreckschuss- oder Reizgaswaffen führen. Ende 2024 hatten rund 16.900 Thüringer einen gültigen kleinen Waffenschein, wie ein Sprecher des Thüringer Innenministeriums der Deutschen Presse-Agentur sagte. 

Wer den sogenannten kleinen Waffenschein besitzt, darf zum Beispiel Schreckschuss- oder Reizgaswaffen außerhalb seiner eigenen Wohnung oder seines eigenen Grundstückes bei sich tragen. Ohne einen solchen Schein darf man solche Waffen zwar kaufen, aber in der Öffentlichkeit nicht schuss- und einsatzbereit dabeihaben. Deshalb lässt sich aus der Zahl der kleinen Waffenscheine nicht schlussfolgern, wie viele Schreckschuss- oder Reizgaswaffen in Thüringen in den Händen von Privatleuten sind.

Geringere Hürden

Aus einem Langzeitvergleich geht hervor, dass die Zahl solcher Erlaubnisscheine über die Jahre stetig gestiegen ist. Ende 2023 hatten nach Angaben des Innenministeriums etwa 16.300 Menschen im Freistaat eine solche waffenrechtliche Erlaubnis, Ende 2022 waren es etwa 15.300 Männer und Frauen. Ende 2017 hatten nur etwa 9.800 Menschen im Freistaat einen kleinen Waffenschein.

Anders als bei der Beantragung einer Waffenbesitzkarte muss man für einen kleinen Waffenschein weder ein Bedürfnis für den Besitz oder das Führen einer Schreckschuss- oder Reizgaswaffe noch eine bestimmte Sachkunde im Umgang damit nachweisen. Deshalb kann im Grunde jeder Volljährige, der nicht vorbestraft ist, einen kleinen Waffenschein beantragen und erhalten.

Waffenbesitzkarten sind in der Regel erforderlich, wenn jemand eine scharfe Waffe haben möchte. Das Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit ist allerdings auch den Inhabern von Waffenbesitzkarten verboten.

Täuschende Ähnlichkeit mit scharfen Waffen

Aus Sicht der Thüringer Polizei trägt es allerdings nicht zur allgemeinen Sicherheit bei, wenn die Zahl der Inhaber von kleinen Waffenscheinen immer weiter steigt und Menschen diese Erlaubnis auch tatsächlich dazu nutzen, mit Schreckschuss- oder Reizgaswaffen herumzulaufen. Durch das Mitführen solcher Waffen erhöhe sich weder die Sicherheit des Waffenträgers noch all derer, die mit ihm zu tun hätten, sagte der Sprecher des Innenministeriums. „Im Gegenteil.“ 

Oftmals würden diese Waffen scharfen Waffen täuschend ähnlich sehen und vom jeweiligen Gegenüber – ob Polizist oder nicht – auch als solche wahrgenommen. „Im Zweifel lösen diese Waffen dann auch entsprechende Gegenreaktionen aus“, sagte der Sprecher. Die Polizei warnt seit Jahren davor, dass das Führen von Schreckschuss- oder Reizgaswaffen zu einer trügerischen Sicherheit führen kann. Es sei nicht dazu geeignet, potenzielle Straftäter abzuschrecken oder zu bekämpfen.