Selbstbestimmungsgesetz Hunderte Menschen lassen ihren Geschlechtseintrag ändern
Seit 100 Tagen gilt das neue Selbstbestimmungsgesetz. In Thüringen haben seither etliche Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Eine Zahl verdeutlicht den Ansturm.
Erfurt - Ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen haben in den vergangenen Wochen Hunderte Menschen in Thüringen ändern lassen. Rund 100 Tage nach dem Start des neuen Selbstbestimmungsgesetzes verzeichnete etwa das Erfurter Standesamt 79 Änderungen. In Jena waren es 45, in Weimar 42 und in Gera 28. Etwas niedriger lagen die Zahlen in Suhl mit 16 und in Eisenach mit 12, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.
Zusätzlich liegen in den Standesämtern noch Dutzende Anmeldungen für eine erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags vor. In den vergangenen Jahren hatten die Standesämter deutlich weniger Geschlechts- und Namensänderungen registriert.
An einem Tag mehr Änderungen als sonst in einem Jahr
Erfurt etwa berichtete zuletzt von etwa zehn Änderungen jährlich in den vergangenen Jahren. Zum Vergleich: Gleich am ersten Tag, an dem Änderungen nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz möglich waren, verzeichnete das Standesamt der Landeshauptstadt 17 Erklärungen.
Geschlechtseintrag und Vorname lassen sich seit dem 1. November ohne die bisher notwendigen Gutachten, ärztlichen Bescheinigungen oder richterlichen Beschlüsse ändern. Es reicht eine Erklärung gegenüber dem Standesamt. Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Die Änderung muss drei Monate vor dem Termin im Standesamt angemeldet werden.
Das Selbstbestimmungsgesetz hatte der Bundestag vergangenen April beschlossen. Es löste das zuvor geltende Transsexuellengesetz ab. Immer wieder hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dato geltende Rechtslage in Teilen für verfassungswidrig erklärt und auf die demütigende Situation für Betroffene hingewiesen.