Minister vor Gericht Immunitätsausschuss wird Minister anhören - Gerichtstermin
Der sächsische CDU-Politiker Conrad Clemens war an einem Tag im Jahr 2023 mit seinem Auto viel zu schnell unterwegs. Die Geschichte verfolgt ihn bis heute. Nun steht sogar ein Gerichtstermin an.

Dresden - Der Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtages wird Kultusminister Conrad Clemens (CDU) im Zusammenhang mit Vorwürfen zu einem Verkehrsverstoß anhören. Das kann schriftlich oder mündlich erfolgen, voraussichtlich auf der nächsten Ausschusssitzung im April, wie der Landtag mitteilte. Danach soll dem Parlament eine Beschlussempfehlung vorgelegt werden, ob in die beantragte Aufhebung der Immunität eingewilligt werden soll.
Politiker mit Tempo 80 in 30-er Zone unterwegs
Hintergrund ist ein Verfahren am Amtsgericht Weißwasser. Clemens (42) hatte sich ein zweimonatiges Fahrverbot samt Bußgeld eingehandelt, weil er in einer 30er-Zone in Krauschwitz (Landkreis Görlitz) mit Tempo 80 erwischt wurde. „Ja, Ich habe einen Fehler gemacht“, hatte er „Radio Lausitz“ gesagt. Er hatte auch auf dpa-Anfrage eingeräumt, zu schnell gefahren zu sein. Der Vorfall stammt aus dem Jahr 2023. Damals war er noch nicht Kultusminister, sondern Staatssekretär und Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund.
Gericht schließt auch verbotenes Kraftfahrzeugrennen nicht aus
Clemens hatte Widerspruch eingelegt, sodass der Fall zunächst als Ordnungswidrigkeit am Amtsgericht Weißwasser verhandelt werden sollte. Den Antrag zog er aber zurück und meldete sich für ein Fahreignungsseminar an. Das Gericht gab nach eigenem Bekunden später Clemens und seinem Verteidiger einen rechtlichen Hinweis, wonach der Verkehrsverstoß auch als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gewertet werden kann. Das hätte dann ein Strafverfahren zur Folge.
Gerichtstermin für Montag anberaumt
Das Amtsgericht Weißwasser geht nun davon aus, dass der Gerichtstermin unabhängig von der Anhörung des Immunitätsausschusses am kommenden Montag (9.30 Uhr) stattfindet. Clemens sei persönlich geladen, hieß es. Es sei möglich, dass zwischen Verteidiger, Gericht und Staatsanwalt eine andere Lösung gefunden werden kann. „Auch für diesen Zweck ist es sinnvoll, diesen Termin stattfinden zu lassen“, sagte Gerichtssprecher Christoph Pietryka.
Pietryka schloss eine Vorverurteilung von Clemens aus. „Ich möchte auch betonen, dass es sich im Lauf der Verhandlungen ergeben kann, dass es bei dem ursprünglichen Vorwurf der Verkehrsordnungswidrigkeit bleibt.“