1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Extremismus: Innenministerin sieht AfD-Verbotsverfahren weiter skeptisch

Extremismus Innenministerin sieht AfD-Verbotsverfahren weiter skeptisch

Die Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren ist nach dem Chaos im Thüringer Landtag neu entfacht. So blickt Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang darauf.

Von dpa 30.09.2024, 18:01
In Sachsen-Anhalt ist der AfD-Landesverband als gesichert rechtsextrem eingestuft - Innenministerin Tamara Zieschang bleibt dennoch skeptisch, was ein Verbotsverfahren betrifft. (Archivbild)
In Sachsen-Anhalt ist der AfD-Landesverband als gesichert rechtsextrem eingestuft - Innenministerin Tamara Zieschang bleibt dennoch skeptisch, was ein Verbotsverfahren betrifft. (Archivbild) Christoph Soeder/dpa

Magdeburg - Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) blickt weiterhin skeptisch auf ein mögliches AfD-Verbotsverfahren. „Als eines von drei Verfassungsorganen, die ein Verbotsverfahren anstrengen können, trifft der Deutsche Bundestag seine Entscheidungen eigenverantwortlich“, sagte die Ministerin der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“. „Ein solches Verbotsverfahren darf niemals parteipolitisch motiviert sein, sondern muss auf Tatsachen beruhen.“ Und weiter: „Solange der Bundesverband nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde, bestehen an diesen Tatsachen mindestens Zweifel.“

Ein Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren wird nach Medienberichten von Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt. Wie „Welt“ und „Spiegel“ übereinstimmend berichten, haben sich deutlich mehr als die für einen solchen Antrag notwendigen 37 Abgeordneten zusammengetan - und zwar aus SPD, Union, Grünen und Linken. Ziel ist demnach, beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der AfD zu beantragen.

Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Kritiker warnen, dass ein Verfahren sehr langwierig und der Ausgang in Karlsruhe offen wäre. Zudem gibt es Bedenken, eine Partei mit hoher Wählerzustimmung zu verbieten.