Haushaltskürzungen Justizressort muss rund 27,7 Millionen Euro einsparen
Milliardeneinsparungen im Haushalt 2025 sind aus Sicht von Schwarz-Rot unvermeidlich. Auch die Justiz ist vom Rotstift betroffen. Das Ausmaß scheint überschaubar.
Berlin - Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg hat die geplanten Kürzungen in ihrem Ressort verteidigt. Die Einsparungen von knapp 27,78 Millionen Euro seien „sehr schmerzhaft“, sagte die CDU-Politikerin im Rechtsausschuss. Im Verhältnis zu den Einsparungen, die andere Ressorts leisten müssten, sei der Betrag für den Bereich Justiz und Verbraucherschutz jedoch gering, erklärte Badenberg.
Um für das Funktionieren von Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie einen sicheren Strafvollzug zu sorgen, seien Einsparungen nur in einem bestimmten Rahmen möglich, sagte Badenberg.
Badenberg: Bei Opferschutz möglichst wenig sparen
„Mein festes Ziel ist es, beim Opferschutz so wenig wie möglich Einsparungen vorzunehmen. Im Gegenteil: Ich möchte die Zuwendungen für die justizielle Opferhilfe in Berlin sogar erhöhen und bin dazu mit den Fachpolitikern beider Koalitionsfraktionen im Gespräch“, so die Senatorin.
Kritik kam vor allem von den Fraktionen der Grünen und Linken dazu, dass die geplanten Einsparungen vor allem den Bereich des Verbraucherschutzes betreffen. Zudem monierten die Abgeordneten mangelnde Details dazu, welche Projekte oder Einrichtungen konkret betroffen seien.
Noch keine konkreten Zahlen
„Ich kann ihnen keine konkreten Zahlen nennen. Wir sind noch im parlamentarischen Verfahren“, erklärte Badenberg. „Ich weiß, dass sich viele Träger Sorgen um ihre finanzielle Absicherung machen“, räumte sie ein. Sie sei aber zuversichtlich, dass man zu guten Lösungen kommen werde.
Die schwarz-rote Regierungskoalition will im Jahr 2025 drei Milliarden Euro weniger ausgeben. Der Senat hat den Entwurf für die dafür notwendige Änderung des Haushaltsgesetzes beschlossen. Voraussichtlich am 19. Dezember soll der Nachtragshaushalt im Landesparlament verabschiedet werden. Erst dann ist das Sparprogramm endgültig beschlossene Sache.